Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter im März ertsmalig abgerechnet, Eintrittsdatum 03.03. - DEÜV etc. und alles gut. Im April musste ich das Eintrittsdatum rückwirken auf den 01.03. korrigieren - DEÜV Meldungen geändert, auch alles gut. Bereits hier kam die Fehlermeldung "Krankenkasse für diesen AN erst gültig ab ...." mit Verweis auf Dokument 1019212. Eine Prüfung der dort angegebenen Hilfen ergab keinen Änderungsbedarf, ich habe die Fehlermeldung im April ignoriert. Nun taucht diese Meldung im Mai wieder auf, auch jetzt kann ich keinen Fehler finden. Die betreffende KK gibt es schon seit 2019 im Mandanten und bei anderen Mitarbeitern gibt es keine Fehlermeldungen ...
Hat jemand einen Tipp für mich?
LG A. Schieck
War der Mitarbeiter selbst vllt. im März noch gar nicht bei der Krankenkasse versichert? Auf jeden Fall klingt der Hinweis so ...
Der Mitarbeiter war vorher auch schon bei selbiger Kasse versichert und hat eigentlich nur den AG gewechselt. Durch ein betriebsinternes Missverständnis kam es zu der fehlerhaften Anmeldung zum 03.03.2021, statt zum 01.03.2021.
Daran kann es also eigentlich nicht liegen ...
Du hast geschrieben, dass du das Eintrittsdatum im April rückwirkend geändert hast. Ich würde das rückgängig machen im Bearbeitungsmonat März das Eintrittsdatum ändern, nicht im Folgemonat.
Das wäre das Einzige was mir jetzt dazu einfällt, denn bei Lodas sind es oft diese Kleinigkeiten.
Gute Frage - kann ich jetzt so sicher gar nicht beantworten. Gehe aber eigentlich davon aus, im Bearbeitungsmonat März "gestanden" zu haben und das Datum angepasst zu haben...
Mal sehen, ob und wo ich das ggf. nachvollziehen kann.
Wobei man das Eintrittsdatum aus allen beliebigen Monaten heraus ändern kann und sich diese Änderung auf alle Monate um- / fortschreibt (also auch rückwirkend) ohne irgendeinen Hinweis zu bekommen, dass das ein Problem darstellen könnte ...
Bei der Krankenkasse ist alles ordnungsgemäß angekommen, dort ist auch kein Fehler oder Klärungsauftrag wegen Beginn o.ä. hinterlegt und bekannt. Dort sieht man keinerlei Probleme.
das sieht man doch ganz eindeutig in der Historie (unten links).. also das sollte definitiv kein Problem sein nachzuvollziehen, in welchem Bearbeitungsmonat du das Datum geändert hast
Ist beim Eintrittsdatum leider nicht der Fall!
Änderungen es Eintrittsdatums (egal in welchem Monat die Erfassung stattfindet) ziehen sich wie oben schon gesagt automatisch auf alle Monate vorher und nachher durch ...
@Flitze0815 schrieb:das sieht man doch ganz eindeutig in der Historie (unten links).. also das sollte definitiv kein Problem sein nachzuvollziehen, in welchem Bearbeitungsmonat du das Datum geändert hast
Der Beschäftigungszeitraum (Ein-/Austritt) ist nicht historisiert, d.h. hier ist es egal, in welchem Bearbeitungsmonat eine Änderung erfolgt.
stimmt 🙄 .. ich vergaß
Hallo, gibt es denn schon eine Lösung hierfür? Ich habe nämlich bei mir genau dieselbe Fehlermeldung.
Ich habe ein neues Mandant ab Mai übernommen, Abrechnung erfolgte über Lodas auch alles ab Mai.
Insgesamt sind es fünf angestellte, aber nur bei 2 habe ich diese Fehlermeldung "Die Krankenkasse ist gültig ab 01.05." Das Dokument habe ich auch geprüft, aber die Krankenkassen waren auch beim ehemaligen Steuerberater in den Stammdaten eingegeben. Dieser hat mit einem Fremdsystem abgerechnet. Laut dessen Aussage wurden beim Wechsel die entsprechenden Meldungen durchgeführt. Die Systemwechselanmeldung wurde bei uns auch bei allen Mitarbeitern erstellt.
Was ist denn nun des Rätsels Lösung? Für etwas Hilfe wäre ich dankbar. 🙂
Hat irgendjemand diese Fehlermeldung schon mal gehabt und/oder weiß, woran es liegen könnte?
Hallo,
ist die Krankenkasse ab 05/2021 angelegt? Sie können dies über das " Gültig ab " Datum prüfen.
Gehen Sie dazu in LODAS auf den Menüpunkt > Fenster > Alles schließen.
Im nächsten Schritt wählen Sie den Menüpunkt Extras > 'Gültig ab' - Datum verschieben aus.
Nun können Sie die gewünschte Krankenkasse auswählen und ggf. die Gültigkeit auf 05/2021 abändern.
Sollte dies keine Abhilfe schaffen bzw. die Krankenkasse bereits ab 05/2021 angelegt sein, müssen wir den Sachverhalt genauer prüfen. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.