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Fehlermeldung LN#27781 Lohn und Gehalt Sepa Lastschriften KK´s

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letzte Antwort am 19.10.2023 09:24:04 von oliverstippe
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NB86
Beginner
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Hallo,

 

mein Mandant meinte heute die Krankenkasse hat moniert das sie die Sepas jetzt nur noch elektronisch von uns annehmen. Jetzt wollte ich das einrichten aber jedesmal kommt die Fehlermeldung #LN27781 sie haben das Feld Gläubiger Id nicht erfasst.

Ich habeb jetzt schon überall gesucht...wo muss ich das erfassen und für wen? eig muss das doch die Krankenkasse nur oder?

AnfrageausdemLohn
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Kann das Dokument 1026226 Kapitel 3.2.2 helfen?

 

VG

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NB86
Beginner
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Leider nein, ich habe alles so drin stehen wie es gewünscht wird und trotzdem kommt die Fehlermeludng mit der Gläubiger Id.

Es gibt auch kein Feld für eine Gläubiger ID.

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ChrisW
Aufsteiger
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Ja das ist richtig, eine Gläubiger-ID braucht nur derjenige der Lastschriften einziehen will, aber nicht der zahlt.

Vielleicht muss die Krankenkasse die ID noch an die DATEV melden, zwecks Pflege in den Institutionen.

 

Für mich wäre ein guter Prozess, ich schicke die SEPA elektronisch an die KK.

KK meldet Mandatsreferenz und ID zurück.

 

Leider kann ich aber praktisch noch nichts dazu sagen. Die letzte KK hat es noch auf Papier genommen.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bitte prüfen Sie in der Institutionsverwaltung im DATEV Arbeitsplatz unter Stammdatenübersichten | Institutionen | Krankenkasse bei er betreffenden Krankenkasse die von Ihnen in Lohn und Gehalt ausgewählte Bankverbindung.


Ist hier eine Gläubiger-ID hinterlegt?


Diese finden Sie, wenn Sie die Bankverbindung mit Doppelklick öffnen und auf die Registerkarte "Weitere Angaben" gehen. Wenn im Feld "Gläubiger-ID:" eine ID vorhanden ist, wird sie auch für das SEPA-Lastschriftmandat berücksichtigt.


Fehlt hier die ID, dann wurde diese nicht von der Krankenkasse gemeldet und es handelt sich vermutlich um eine manuell angelegte Bankverbindung.


Wählen Sie eine andere Bankverbindung aus, für die eine Gläubiger-ID hinterlegt ist.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hauke_Hamann
Fortgeschrittener
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Guten Tag @Astrid_Preuß 

ich habe zu diesem Thema einen SK raus, stelle ihn wegen der aus meiner Sicht Wichtigkeit für die Allgemeinheit hier auch ein.

Wir würden als Steuerberater gern das SEPA-Mandat elektronisch erteilen, weil es einfach ist.

Aber einfach ist ja eigentlich nichts im Leben.

Denn Hilfedokument 1026226 weißt ja in Abschnitt 3.1.2. ausdrücklich darauf hin:

 

  • Rechtliche Legitimation: Um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, benötigen Sie die rechtliche Legitimation für die Mandanten-Bankverbindung.

 

Auf meinen ersten SK, wie das denn in der Praxis aussehen soll, kriege ich die Antwort von DATEV, dass DATEV da gar nix zu sagt und ich mich an die Banken wenden soll.

Aha.

 

Meine Rückfrage zum SK beinhaltet Folgendes:

DATEV hat diese Möglichkeit in der Software geschaffen, die, soweit ich weiß, ja optional war.
Ich bin mir sicher, da hat sich jemand einen Workflow überlegt.
Die Software ist doch in erster Linie von der Genossenschaft für die Genossen (=Steuerberater) entwickelt, nur zweitrangig für Lohnanwender mit Selbstberechnung.
Also:
Wie ist der gedachte Workflow für Steuerberater in dieser Angelegenheit?
Wie stellt sich DATEV vor, sollen wir Steuerberater bzw. unsere Mitarbeiter eine entsprechende Bankbevollmächtigung der Mandanten mit der kompletten Haftungsproblematik etc. erlangen?
Wozu ist diese Funktion im Lohnprogramm eingebaut?
Für wen ist das gedacht?

 

Können Sie @Astrid_Preuß zur Erhellung beitragen?

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

hier bekommen wir ebenfalls die Fehlermeldung LN27781.

 

In den Stammdaten der KK (NOVITAS) ist bei der einzigen Bankverbindung die Gläubiger-ID hinterlegt.

 

Und nun? 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 9
176 Mal angesehen

Hallo Herr Hamann,


die elektronische Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur für Steuerberater oder Arbeitgeber ein optionaler Teil des DÜ-Verfahrens "Arbeitgeberkonto".


Allerdings sind wir als Softwareanbieter dazu verpflichtet, dies umzusetzen.


Was die Legitimation betrifft, ist dies individuell für jedes Mandatsverhältnis zu prüfen. Eine eindeutige Regelung liegt auch uns bisher nicht vor.


Sollten Sie eine Kontovollmacht haben, stehen Sie als Steuerberater unserer Meinung nach auf der sicheren Seite.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 9
173 Mal angesehen

Nachtrag zu meinem Post. Ich habe einen Servicekontakt erstellt. Evtl. liegt es an der Pilotversion. Ich melde mich, wenn ich hierzu weitere Infos habe.

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letzte Antwort am 19.10.2023 09:24:04 von oliverstippe
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