Hallo liebe Community,
bei der Probeabrechnung bekomme ich folgenden fehler:
Fehler #LN25467
Das Feld Anzahl der Stunden/Schichten, in denen das Bruttoarbeitsentgelt erzielt wurde, ist
fehlerhaft. Es ist nur ein Wert größer als Null zulässig. Überprüfen Sie, ob die
Standardentlohnung 'Stundenlohn' tatsächlich korrekt ist. Falls ja, erfassen Sie die Stunden für
den relevanten Abrechnungszeitraum und rechnen anschließend diesen Zeitraum ab.
Ein Mitarbeiter ist seit 29.12.2018 erkrankt. Er ist bis mind Anfang März krank geschrieben und seit Anfang Februar im Krankengeld.
Er ist Stundenlöhner und sämtliche Zeiten wurden im Kalender erfasst.
Ich bekomme jetzt aber folgenden Fehler:
Ehrlich gesagt verstehe ich es nicht, denn eigentlich wurde bei uns der Kalender schon immer so geführt und wo sollte man jetzt noch irgendwelche Stunden erfassen können? Anwesenheitsstunden über die Monatserfassung gibt es ja auch nicht, da der Arbeitnehmer ja gar nicht da war?! Welche Stunden sollen jetzt also noch erfasst werden?
Hat jemand eine Idee woran das Problem liegen könnte?
Hallo,
ich denke, dass das wieder ein Problem der "Probeabrechnung" ist. Rechnen Sie ein mal mit der richtigen Lohnabrechnung ab, dann wird es wohl funktionieren.
Viele Grüße
Hallo,
u.a. dieses Feld löst den Fehler aus:
Und DATEV gibt folgende Lösung Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1003663.
Gruß
C. Rohwäder
Also vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich habe allerdings das die Lohnart so eingestellt sein sollte, dass dieser Fehler nicht kommen dürfte. Weiter habe ich als Standardentlohnung Stundenlohn geschlüsselt. Auch führt die Lohnabrechnung selbst zu keinem anderen Ergebnis.
Irgendwo ist da der Wurm drin.
Hallo,
haben Sie gem. Info-Dok. 1003663 auch auf Mandantenebene alles geprüft?
Gruß
C. Rohwäder
Ja habe ich gemacht. erfolglos, da schon richtig (gem. dem Dokument) ausgefüllt.
Hallo,
bei der Erstellung der EEL-Bescheinigung erhalten Sie die Fehlermeldung LN25467 "Das Feld Anzahl der Stunden/Schichten... ist fehlerhaft".
Beim Mitarbeiter handelt es sich um einen Stundenlohnempfänger. Für die Erstellung der EEL-Bescheinigung fehlt die Angabe der Arbeitsstunden.
Sie haben bereits die Punkte aus dem Informationsdokument LN25467 "Anzahl der Stunden/Schichten fehlerhaft." bei EEL - Standardentlohnung falsch überprüft.
Wurde der Mandant von einem anderen System übernommen? Wenn ja, wurde der Monat, der als letzter bezahlter Monat ausgewiesen werden soll, über das Vorprogramm abgerechnet.
Arbeitsstunden erfassen:
Beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Vortragswerte | Statistik | Registerkarte "Werte für Entgeltersatzleistungen" den letzten bezahlten Monat vor Beginn der Krankheit erfassen.
Unter Stammdaten | Vortragswerte | Statistik | Registerkarte "Werte für Entgeltersatzleistungen" die bezahlten Arbeitsstunden des Monats hinterlegen.
Des Weiteren gilt es beim Mitarbeiter noch folgendes zu hinterlegen:
1. Bewegungsdaten | Krankheitszeiten | Allgemeine Angaben wählen.
2. Es gilt das Datum für "Beginn Arbeitsunfähigkeit (nur bei Systemwechsel und Meldung nach Austritt)" und "Letzter bezahlter Tag vor EEL (nur bei Systemwechsel)" zu hinterlegen.
Im Anschluss kann die Abrechnung wiederholt und die EEL-Bescheinigung erstellt werden.
Sollte der Fehler trotzdem nicht behoben sein, wenden Sie sich bitte über einen weiteren Servicekanal an uns.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich habe m.E. alles abgearbeitet und es geht nicht. Ich habe diesbezüglich seit mehreren Tagen ein Ticket offen.
Wäre super wenn sich bei mir jemand melden würde, danke.
Liebe Datev, Liebe Frau Schöneweis,
ich habe jetzt seit 25.02.2019 ein Ticket diesbezüglich "offen". Eine Frau Vogl mit der ich zufällig wegen einer anderen Sache telefoniert habe, hat reingesehen und festgestellt, dass das Ticket schon überfällig ist. Tut sich da noch was? Wenn ja, wann?
Wäre super, wenn sich mal jemand bei mir melden würde.
PS: Wenn sich zufällig "heute" jemand melden möchte, bitte heute Mittag (heute Vormittag bin ich durchgehend in Besprechungen).
"ich habe jetzt seit 25.02.2019 ein Ticket diesbezüglich "offen"."
Hallo DATEV!
Ist das echt so? Das glaube ich jetzt nicht. Bitte einmal die Nichthilfe begründen. Danke.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Community,
schade, dass Ihnen die Lösungsansätze nicht weitergeholfen haben. Aus meiner Erfahrung im Service führen diese Infos zu einer Lösung.
Wir sind mit Hochdruck dabei, unsere Rückstände aus dem Jahreswechsel abzuarbeiten. Wir geben unser Bestes schnellstmöglich wieder auf einem deutlich aktuelleren Stand zu sein.
Ich kann Ihnen leider keinen Rückruf gegen heute Mittag zusagen. In der Faschingswoche sind wir über die Hotline wieder besser erreichbar. Sie können sich gerne telefonisch an unsere Programmservice Hotline für Lohn und Gehalt unter 0911 319-35600 wenden.
Bezüglich Ihrem Servicekontakt/Ticket kontaktieren wir Sie voraussichtlich in den nächsten Tagen, wenn der Sachverhalt bis dahin noch nicht geklärt ist.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke Frau Schöneweis,
mir hat Ihre gute Vorarbeit dazu, Anfang Februar; hervorragend geholfen. Aber Sie sehen, dass es nicht jedem so ergehen kann.
Ich will auch nicht, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen das abbekommen. Tut mir leid, es macht mir Spaß hier zu sein und Ihre fleißigen Antworten zu lesen.
Aber leider verstehe ich es wirklich nicht, dass die DATEV mehr als 8 Werktage für eine AW auf einen SK benötigt.
Allerbeste Grüße
C. Rohwäder
Nachdem ich mittlerweile unter Druck stand habe ich bei der Hotline für LuG angerufen. Nach einer ewig langen Zeit in der Warteschleife konnte mir die Dame binnen weniger Minuten helfen.
Es war tatsächlich nur eine Kleinigkeit, die mit der Umstellung von Festlohn auf Bauhlohn & Stundenlohn zum Jahreswechsel hin zu tun hatte. Vor allem muss man erst mal darauf kommen den "Fehler" im Dezember (bei dem ja alles gut war) zu suchen und nicht im aktuellen Jahr.
Wirklich schade, dass das so lange ging.
Hallo Frau Schöneweis,
ich hab das Gleiche Problem bei LuG. Ich habe einen Mandaten unterjährig übernommen. Die Mitarbeiterin war zu diesem Zeitpunkt schon in K6. Angemeldet habe ich sie mit dem Meldegrund 13. Wenn ich die Probeabrechnung vornehme, kommt die Meldung, dass die EEL Meldung nicht erstellt werden kann, da die Mitarbeiterin ab dem Eintrittsdatum erkrankt ist. Dabei habe ich sie mit Systemwechsel angemeldet und nicht bei Übernahme neu angemeldet. Es wird auch ene DÜV Meldung 13 erstellt.
Wo liegt mein Fehler?
Ich danke Ihnen im Voraus.
MB Julia
Hallo Julia,
um Ihnen bei Ihrem Sachverhalt behilflich zu sein, werden weitere Informationen benötigt.
Mit welchem Lohnabrechnungssystem wurde der Mandant vorher abgerechnet?
Haben Sie die Lohnkontovortragswerte für den Mitarbeiter in Lohn und Gehalt erfasst?
Handelt es sich um eine Gehalts- oder Stundenlohnempfängerin?
In unserem Dokument 1002342 - LN25467 bei der Lohnabrechnung - EEL-Bescheinigung wird nicht erstellt finden Sie Abhilfemöglichkeiten für die bei Ihnen auftretende Fehlermeldung.
Sollte die EEL-Bescheinigung trotzdem nicht erstellt werden, können wir Ihren Sachverhalt gerne individuell prüfen. Setzen Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung.
Liebe Frau Heubeck,
ich rechne den Mandanten mit Lohn und Gehalt ab, welches Programm vor mir genutzt wurde, kann ich nicht sagen.
Ich habe alle Werte, wie in Ihrem Dokument beschrieben eingetragen. Der Mitarbeiter ist allerdings Gehaltsempfänger und kein Stundenlöhner. Es wurde wohl eine EEL Meldung mit dem Meldegrund 13 erstellt, die ich über Mandant - Daten senden, senden konnte, aber es wurde keine EEL Meldung als PDF Datei ausgewiesen. Jetzt bin ich unsicher, ob das so richtig ist.
Herzliche Grüße
Julia
Hallo Julia,
bitte überprüfen Sie zuerst das Eintrittsdatum bzw. den Beginn Beschäftigungszeitraum (im Lohnsystem) unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum. Hier ist das ursprüngliche Eintrittsdatum notwendig. Das "Ersteintrittsdatum in Firma" wirkt sich nicht auf EEL-Meldungen aus.
EEL-Meldungen für das Krankengeld (Meldegrund 01) können bei einem Systemwechsel erstellt werden, sobald Lohnkontowerte vorgetragen und die erforderlichen Stammdaten für die zu meldenden Zeiträume vorhanden sind. Der DEÜV-Meldegrund 13 hängt nicht direkt mit den EEL-Meldungen zusammen.
Weitere Informationen zur Erfassung der Lohnkontovortragswerte finden Sie im Dokument Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt. Im Dokument finden Sie auch ein dazugehöriges Klick-Tutorial sowie ein DATEV-Servicevideo.