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Fahrtkostenzuschuss, Barlohnzuwendung abrechnen (LuG)

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letzte Antwort am 23.10.2024 14:58:09 von UBlM
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Nicole-
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

ich habe jetzt einen Mandanten übernommen und habe gleich mal die DRV-Prüfung auf dem Tisch liegen.

 

Fakten

Jahr: 2020

Zuschuss: 30 EUR als Barlohn

Lohnart: 2956 steuerfrei

Art: anteilig für den öffentlichen Nahverkehr

Fahrtkarte: liegt nicht vor

 

In den Datev Dokumenten steht:

Fahrtkostenzuschüsse sind ab 01/2019 steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für folgende Fahrten gezahlt werden:

  • Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte.

  • Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

 

Der Prüfer meint, die Zuwendungen hätten mit der Lohnart 2951 15 % pauschal versteuert werden müssen.

 

Liegt der Prüfer nun richtig?

Da das Fahrticket nicht eingereicht wurde, kann ich die Nutzung für den öffentlichen Nahverkehr nicht nachweisen.

 

Gruß und danke für die Hilfe.

Nicole Kretzschmar

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
242 Mal angesehen

@Nicole-  schrieb:

Guten Morgen,

 

......................Der Prüfer meint, die Zuwendungen hätten mit der Lohnart 2951 15 % pauschal versteuert werden müssen.

 

Liegt der Prüfer nun richtig?

Da das Fahrticket nicht eingereicht wurde, kann ich die Nutzung für den öffentlichen Nahverkehr nicht nachweisen.

 

Gruß und danke für die Hilfe.

Nicole Kretzschmar


Ja.

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UBlM
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Wie ging es hier denn aus? Musste wirklich alles mit 15% pauschal nachversteuert werden?

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lohnhilfe
Meister
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zumindest dürfte es sv-pflichtig geworden sein - spätestens bei einer LStAußenprüfung dann auch die 15%

LG
VM
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UBlM
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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also normalerweise sollte es entweder sozialversicherungspflichtig geworden sein ODER mit 15 % pauschalversteuert werden müssen... wieso sollte es denn beides dann auf einmal sein? 

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letzte Antwort am 23.10.2024 14:58:09 von UBlM
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