Guten Morgen,
ich habe jetzt einen Mandanten übernommen und habe gleich mal die DRV-Prüfung auf dem Tisch liegen.
Fakten
Jahr: 2020
Zuschuss: 30 EUR als Barlohn
Lohnart: 2956 steuerfrei
Art: anteilig für den öffentlichen Nahverkehr
Fahrtkarte: liegt nicht vor
In den Datev Dokumenten steht:
Fahrtkostenzuschüsse sind ab 01/2019 steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für folgende Fahrten gezahlt werden:
Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte.
Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.
Der Prüfer meint, die Zuwendungen hätten mit der Lohnart 2951 15 % pauschal versteuert werden müssen.
Liegt der Prüfer nun richtig?
Da das Fahrticket nicht eingereicht wurde, kann ich die Nutzung für den öffentlichen Nahverkehr nicht nachweisen.
Gruß und danke für die Hilfe.
Nicole Kretzschmar
@Nicole- schrieb:Guten Morgen,
......................Der Prüfer meint, die Zuwendungen hätten mit der Lohnart 2951 15 % pauschal versteuert werden müssen.
Liegt der Prüfer nun richtig?
Da das Fahrticket nicht eingereicht wurde, kann ich die Nutzung für den öffentlichen Nahverkehr nicht nachweisen.
Gruß und danke für die Hilfe.
Nicole Kretzschmar
Ja.
Wie ging es hier denn aus? Musste wirklich alles mit 15% pauschal nachversteuert werden?
zumindest dürfte es sv-pflichtig geworden sein - spätestens bei einer LStAußenprüfung dann auch die 15%
also normalerweise sollte es entweder sozialversicherungspflichtig geworden sein ODER mit 15 % pauschalversteuert werden müssen... wieso sollte es denn beides dann auf einmal sein?