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Fahrkostenzuschuss

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letzte Antwort am 10.02.2021 10:27:51 von floreana
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n_troike
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Nachricht 1 von 17
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Hallo,

 

wie ist das wenn wir einem Mitarbeiter einen Fest-Zuschuss (unter Entlohnung) in Höhe 250,- geben würden.

(Er hat eine Einfachentfernung von 90km.)

 

Muss ich dann so rechnen:

250,- / 15 Tag / 0,30 = 55km

 

Was gebe ich nun in Hinblick auf 0,30 für 20km und 0,35 für restl. 20km ein.

Vor allem wo. 

 

Oder hat die Änderung ab 21km mit dem Fahrkostenzuschuss unter Entlohnung nichts zu tun?

Weil in meinen Unterlagen immer Pendlerpauschale steht.

 

Vielen Dank im Voraus.

Nico

 

 

diplodocus
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 17
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Hallo

Warum 55 km. Er hat doch 90 km.

Da kommt ein Betrag raus. Diesen kann man

Pauschalieren. 

Gruss Diplodocus

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diplodocus
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Nachricht 3 von 17
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Pendlerpauschale errechnen. Prüfen ob über

4500. Der Zuschuss muss zusätzlich.

250 kann man also pauschalieren.

Gruss

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 17
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Hallo,

als ich mich mich in Internet vorab schlau gemacht haben, stand dort, dass der Fahrkostenzuschuss nicht mit der Pendlerpauschale/ Entfernungspauschale zu verwechseln ist.

 

Grüße

Nico

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n_troike
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Nachricht 5 von 17
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Hallo,

 

ja er hat eine Einfachentfernung von 90km aber wir geben ja Fest 250,- dazu.

Dann muss ich doch erstmal herausfinden wieviel km wir somit bezahlen, oder?

Das sind meiner Rechnung nach 55km.

 

Wo trage ich nun ein wieviel km für 0,30 und wieviel km für den jetzt neuen höheren Wert?

 

Grüße

Nico

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 6 von 17
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Nutzen Sie doch unter Personaldaten/Entlohnung den Reiter Fahrtkostenzuschuss. Dort den Betrag eingeben und bei Angaben zur Pauschalversteuerung die einfache Entfernung und Arbeitstage eingeben. Es wird sich eine Pauschalversteuerung ergeben, diese können Sie ggf. auf den Arbeitnehmer abwälzen.

 

Herzliche Grüße,

Anne Koch

 

katrinf_
Beginner
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Mich würde das Thema auch interessieren.

Wir haben einen Kollegen der als einfache Entfernung 34 km fährt. Die Daten sind auch so beim Fahrtkostenzuschuss richtig hinterlegt.

Es ergibt sich aus der alten Regelung 34 km * 0,30 * 15 AT = 153 EUR, was in der Gehaltsabrechnung als Fahrgeld mit der LA 853 ausgewiesen wird.

Jetzt dachte ich, dass die 0,35 EUR ab dem 21. Kilometer automatisch berücksichtig werden. Das ist aber nicht so, der Betrag bleibt gleich.

Irgendwas schein ich übersehen zu haben. 

Vielleicht kann dazu jemand etwas sagen. Vilen Dank im Voraus.

 

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 8 von 17
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Lodas rechnet nur automatisch, ob der Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden kann. Was er bei Ihrem bleibenden Zuschuss auch kann.

 

Passen Sie den Wert des maximal pauschal zu versteuernden Fahrtkostenzuschuss an (163,50 Euro) - wenn dann falsch pauschaliert wird (weil ein Teil st/sv-pflichtig wird), dann wissen Sie zumindest, dass die Anhebung der Entfernungspauschale in Lodas noch nicht umgesetzt wurde 🙂 

[bei meiner Probeabrechnung sieht aber alles gut und richtig aus!]

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katrinf_
Beginner
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Vielen Dank für die Hilfe.

 

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diplodocus
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 17
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Der Assistent rechnet alles korrekt. Man kann

auch einen festen Betrag eingeben. Wenn man unbedingt km eingeben will muss man natürlich genau die km eintippen damit der

Festbetrag rauskommt. Man kann auch gleich die 250 Euro nehmen.

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diplodocus
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 17
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Ja das wird korrekt berechnet. Vielleicht ist ein fester Betrag eingegeben in den Lohnstammdaten.

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katrinf_
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Nachricht 12 von 17
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Ja stimmt, es war bei den Festbezügen ein Betrag hinterlegt. Deswegen klappte das nicht.

Habe ihn heraus genommen und jetzt geht es.

Danke für die Hilfe.

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 17
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Hallo,

 

ach ich hoffe mir ist jetzt das richtige Licht aufgegangen 😉.

 

Wenn unter Entlohnung/ Fahrkostenzuschuss ...

n_troike_0-1611911060203.png

ein Wert erfasst wird, ist das mit der neuen Regel 

20km zu 0,30 und 

ab 20km zu 0,35 

überhaupt nicht relevant? Läuft dann wie immer in der Abrechnung?

Muss nichts geändert werden?

 

Pauschalierung ist klar. 

 

Und noch mal eine Anmerkung. Hier sprechen wir von dem Fahrkostenzuschuss.

Auch in den mir vorliegenden Unterlagen ist eine Unterscheidung zu der Pendlerpauschale/ Entfernungspauschale getroffen worden. 

 

 

Grüße

Nico

 

 

 

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diplodocus
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 17
1038 Mal angesehen

Hallo

Nico Du bist ja ein zäher Bursche mit Deiner

komischen Entfernungspauschale. Diplodocus der alte Knochen schreibt deshalb noch was. Die Entfernungspauschale schreibst Du ins Einkommensteuerformular.

Mit Lohnabrechnung hat das nichts zu tun.

Jetzt will der Arbeitgeber seinem Arbeitgeber etwas zusätzlich bezahlen. Jetzt bist Du in der Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber zahlt 50000 und nennt das Gehalt Fahrkostenzuschuss. Ist steuerpflichtig.

Bis zu einer bestimmten Höhe kann der Arbeitgeber pauschalieren. Die Pauschalierung  kann er machen bis zur Höhe der Werbungskosten des Arbeitnehmers. Dies sind Deine km dh die

Entfernungspauschale. Die Pauschalierung ist

Also betragsmäßig begrenzt.

Falls Du nun in der Einkommensteuer eine

Entfernungspauschale von 500 Euro hast und der Arbeitgeber hat 500 gezahlt, so kannst Du nichts mehr abziehen in der Ekst, da der

Arbeitnehmer alles ersetzt bekommen hat.

Füll den Assistenten.

Gruss

floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 15 von 17
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Wenn mein AG mir den Arbeitsweg erstatten möchte (einfache Strecke 40 km), darf er mir also für diese Strecke am Tag 20x0,3 = 6 Euro und 20 x 0,35 = 7 Euro, dh 13 Euro am Tag pauschal versteuert erstatten, das ist korrekt?

 

 

Und warum hilft man damit der Umwelt, wenn man jetzt dafür mehr Geld als zuvor bekommt? 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 17
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Hallo, 


richtig, ab dem 21. Kilometer wird die Entfernungspauschale auf 0,35 EUR pro Kilometer (Veranlagungszeitraum 2021–2023) erhöht. Auf den ersten 20 Kilometern gelten weiterhin 0,30 EUR je vollen Kilometer.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1002688 - Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen - Beispiele LODAS.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 17 von 17
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Herzlichen Dank für die Rückmeldung!! 

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letzte Antwort am 10.02.2021 10:27:51 von floreana
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