Hallo,
wie ist das wenn wir einem Mitarbeiter einen Fest-Zuschuss (unter Entlohnung) in Höhe 250,- geben würden.
(Er hat eine Einfachentfernung von 90km.)
Muss ich dann so rechnen:
250,- / 15 Tag / 0,30 = 55km
Was gebe ich nun in Hinblick auf 0,30 für 20km und 0,35 für restl. 20km ein.
Vor allem wo.
Oder hat die Änderung ab 21km mit dem Fahrkostenzuschuss unter Entlohnung nichts zu tun?
Weil in meinen Unterlagen immer Pendlerpauschale steht.
Vielen Dank im Voraus.
Nico
Hallo
Warum 55 km. Er hat doch 90 km.
Da kommt ein Betrag raus. Diesen kann man
Pauschalieren.
Gruss Diplodocus
Pendlerpauschale errechnen. Prüfen ob über
4500. Der Zuschuss muss zusätzlich.
250 kann man also pauschalieren.
Gruss
Hallo,
als ich mich mich in Internet vorab schlau gemacht haben, stand dort, dass der Fahrkostenzuschuss nicht mit der Pendlerpauschale/ Entfernungspauschale zu verwechseln ist.
Grüße
Nico
Hallo,
ja er hat eine Einfachentfernung von 90km aber wir geben ja Fest 250,- dazu.
Dann muss ich doch erstmal herausfinden wieviel km wir somit bezahlen, oder?
Das sind meiner Rechnung nach 55km.
Wo trage ich nun ein wieviel km für 0,30 und wieviel km für den jetzt neuen höheren Wert?
Grüße
Nico
Nutzen Sie doch unter Personaldaten/Entlohnung den Reiter Fahrtkostenzuschuss. Dort den Betrag eingeben und bei Angaben zur Pauschalversteuerung die einfache Entfernung und Arbeitstage eingeben. Es wird sich eine Pauschalversteuerung ergeben, diese können Sie ggf. auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Herzliche Grüße,
Anne Koch
Mich würde das Thema auch interessieren.
Wir haben einen Kollegen der als einfache Entfernung 34 km fährt. Die Daten sind auch so beim Fahrtkostenzuschuss richtig hinterlegt.
Es ergibt sich aus der alten Regelung 34 km * 0,30 * 15 AT = 153 EUR, was in der Gehaltsabrechnung als Fahrgeld mit der LA 853 ausgewiesen wird.
Jetzt dachte ich, dass die 0,35 EUR ab dem 21. Kilometer automatisch berücksichtig werden. Das ist aber nicht so, der Betrag bleibt gleich.
Irgendwas schein ich übersehen zu haben.
Vielleicht kann dazu jemand etwas sagen. Vilen Dank im Voraus.
Lodas rechnet nur automatisch, ob der Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden kann. Was er bei Ihrem bleibenden Zuschuss auch kann.
Passen Sie den Wert des maximal pauschal zu versteuernden Fahrtkostenzuschuss an (163,50 Euro) - wenn dann falsch pauschaliert wird (weil ein Teil st/sv-pflichtig wird), dann wissen Sie zumindest, dass die Anhebung der Entfernungspauschale in Lodas noch nicht umgesetzt wurde 🙂
[bei meiner Probeabrechnung sieht aber alles gut und richtig aus!]
Vielen Dank für die Hilfe.
Der Assistent rechnet alles korrekt. Man kann
auch einen festen Betrag eingeben. Wenn man unbedingt km eingeben will muss man natürlich genau die km eintippen damit der
Festbetrag rauskommt. Man kann auch gleich die 250 Euro nehmen.
Ja das wird korrekt berechnet. Vielleicht ist ein fester Betrag eingegeben in den Lohnstammdaten.
Ja stimmt, es war bei den Festbezügen ein Betrag hinterlegt. Deswegen klappte das nicht.
Habe ihn heraus genommen und jetzt geht es.
Danke für die Hilfe.
Hallo,
ach ich hoffe mir ist jetzt das richtige Licht aufgegangen 😉.
Wenn unter Entlohnung/ Fahrkostenzuschuss ...
ein Wert erfasst wird, ist das mit der neuen Regel
20km zu 0,30 und
ab 20km zu 0,35
überhaupt nicht relevant? Läuft dann wie immer in der Abrechnung?
Muss nichts geändert werden?
Pauschalierung ist klar.
Und noch mal eine Anmerkung. Hier sprechen wir von dem Fahrkostenzuschuss.
Auch in den mir vorliegenden Unterlagen ist eine Unterscheidung zu der Pendlerpauschale/ Entfernungspauschale getroffen worden.
Grüße
Nico
Hallo
Nico Du bist ja ein zäher Bursche mit Deiner
komischen Entfernungspauschale. Diplodocus der alte Knochen schreibt deshalb noch was. Die Entfernungspauschale schreibst Du ins Einkommensteuerformular.
Mit Lohnabrechnung hat das nichts zu tun.
Jetzt will der Arbeitgeber seinem Arbeitgeber etwas zusätzlich bezahlen. Jetzt bist Du in der Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber zahlt 50000 und nennt das Gehalt Fahrkostenzuschuss. Ist steuerpflichtig.
Bis zu einer bestimmten Höhe kann der Arbeitgeber pauschalieren. Die Pauschalierung kann er machen bis zur Höhe der Werbungskosten des Arbeitnehmers. Dies sind Deine km dh die
Entfernungspauschale. Die Pauschalierung ist
Also betragsmäßig begrenzt.
Falls Du nun in der Einkommensteuer eine
Entfernungspauschale von 500 Euro hast und der Arbeitgeber hat 500 gezahlt, so kannst Du nichts mehr abziehen in der Ekst, da der
Arbeitnehmer alles ersetzt bekommen hat.
Füll den Assistenten.
Gruss
Wenn mein AG mir den Arbeitsweg erstatten möchte (einfache Strecke 40 km), darf er mir also für diese Strecke am Tag 20x0,3 = 6 Euro und 20 x 0,35 = 7 Euro, dh 13 Euro am Tag pauschal versteuert erstatten, das ist korrekt?
Und warum hilft man damit der Umwelt, wenn man jetzt dafür mehr Geld als zuvor bekommt?
Hallo,
richtig, ab dem 21. Kilometer wird die Entfernungspauschale auf 0,35 EUR pro Kilometer (Veranlagungszeitraum 2021–2023) erhöht. Auf den ersten 20 Kilometern gelten weiterhin 0,30 EUR je vollen Kilometer.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1002688 - Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen - Beispiele LODAS.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Herzlichen Dank für die Rückmeldung!!