Hallo, ich bin etwas verunsichert was die Wiederabrechnung betrifft. Monat Juli - abgerechnet am 01.08.2022 im Monat August - Update eingespielt und Anpassungen bezüglich EPP vorgenommen, bei 4 Mitarbeitern wurde die Auszahlung der EPP geprüft und auf "Ja" geändert die Lohnabrechnung für August wird am 01.09.2022 erstellt, die Daten für die Lohnsteueranmeldung stehen am 12.9.22 zur Übertragung bereit Monat September - am 4.10.22 wird die Lohnabrechnung für 09/22 durchgeführt, hier wird mit der Lohnabrechnung die EPP ausgezahlt In diesem Ablauf ist doch keine Wiederabrechnung notwendig oder? Die Änderungen bei den 4 Mitarbeitern zur Auszahlung der EPP werden doch mit der Lohnabrechnung bzw. Lohnsteueranmeldung für 08/22 übermittelt. Ist das korrekt? Ich müsste nur eine Wiederabrechnung machen, wenn die August Abrechnung bereits gelaufen ist und der September noch nicht abgerechnet wurde. Liege ich da richtig? Viele Grüße Katrin
... Mehr anzeigen