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EPP/Wiederabrechnung/Lohnabrechnung August

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letzte Antwort am 28.10.2022 08:02:44 von Alexandra_Friedrich
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katrinf_
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

ich bin etwas verunsichert was die Wiederabrechnung betrifft.

 

  • Monat Juli  - abgerechnet am 01.08.2022
  • im Monat August - Update eingespielt und Anpassungen bezüglich EPP vorgenommen,
    bei 4 Mitarbeitern wurde die Auszahlung der EPP geprüft und auf "Ja" geändert
  • die Lohnabrechnung für August wird am 01.09.2022 erstellt, die Daten für die Lohnsteueranmeldung stehen am 12.9.22 zur Übertragung bereit
  • Monat September - am 4.10.22 wird die Lohnabrechnung für 09/22 durchgeführt, hier wird mit der Lohnabrechnung die EPP ausgezahlt

 

In diesem Ablauf ist doch keine Wiederabrechnung notwendig oder? Die Änderungen bei den 4 Mitarbeitern zur Auszahlung der EPP werden doch mit der Lohnabrechnung bzw. Lohnsteueranmeldung für 08/22 übermittelt. Ist das korrekt?

 

Ich müsste nur eine Wiederabrechnung machen, wenn die August Abrechnung bereits gelaufen ist und der September noch nicht abgerechnet wurde. Liege ich da richtig?

 

Viele Grüße

Katrin

 

 

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Uwe_Lutz
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@katrinf_  schrieb:

Liege ich da richtig?

 

 

 


Ja.

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katrinf_
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Nachricht 3 von 8
885 Mal angesehen

Vielen Dank.

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May_ACD
Beginner
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Nachricht 4 von 8
310 Mal angesehen

Guten Morgen,

ich habe (leider) bereits den September abgerechnet, ohne (vorher?) eine Wiederholungsabrechnung für den August anzustoßen. Im Hinweisprotokoll (erinnere ich mich) war nur zu lesen, dass ich eine manuelle Lohnsteuermeldung erstellen muss. 

Gibt´s doch noch einen Weg, das über Lodas zu korrigieren? 

Danke im voraus,

Beatrice May

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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302 Mal angesehen

@May_ACD  schrieb:

 

Gibt´s doch noch einen Weg, das über Lodas zu korrigieren? 

 


Nein, sobald der September abgerechnet ist, ist eine Wiederholung für 08/2022 nicht mehr möglich.

 

Also nur über ELSTER oder DÜ-Formular Lohnsteueranmeldung lösbar.

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prokino
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Nachricht 6 von 8
224 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

ich habe leider auch die September Abrechnung vor der Widerabrechnung August durchgeführt. Soweit ich es verstehe muss ich die LST-Anmeldung für August manuell korrigieren und auch die Lohnabrechnung September, richtig? Allerdings erscheint bei der Wiederabrechnung September die EPP nicht? Wo liegt mein Fehler?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe 

 

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Uwe_Lutz
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Nachricht 7 von 8
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Die LSt-Anmeldung 08/2022 muss manuell korrigiert werden.

 

Die Abrechnungen 09/2022 müssen nicht manuell angepasst werden. Hier sollten die Beträge (ggf. im Rahmen von Wdh.-Abr.) berücksichtigt werden. Wenn nicht, müssten Sie prüfen, warum nicht.

 

Arbeitnehmer sind (im Bearbeitungsmonat 09/2022) auf anspruchsberechtigt geschlüsselt?

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
139 Mal angesehen

Hallo,

 
@Uwe_Lutz hat schon richtig geschrieben, dass die Auszahlung bei richtiger Schlüsselung in der September-Abrechnung erfolgen muss. 
Zusätzlich können Sie noch prüfen, ob unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten der Auszahlungsmonat auf September steht. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.10.2022 08:02:44 von Alexandra_Friedrich
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