Hallo zusammen,
Hat bereits jemand das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Lohn anwenden müssen? Ich bekomme einen neuen Mitarbeiter, für den bereits die Blue Card beantragt wurde. Nun ist es ja so, dass bei den Blue Card-Inhabern die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 45.300 € jährlich abgesenkt wurde. Aber wie kann ich das im Lohn (Lodas und Lohn und Gehalt) einschlüsseln?
Vielen lieben Dank im voraus
Constanze
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Wenn ich "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" im Datev-Hilfe-Center eingebe, komme ich zu folgendem Dokument: https://apps.datev.de/help-center/documents/1011662
Dort steht auch:
InkrafttretenSowohl Gesetz als auch die Verordnung treten zum 01.03.2024 in Kraft.
Von daher vermute ich, dass Sie sowas aktuell noch in keinem Lohnprogramm umsetzen können - ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Viele Grüße
@Constanze_GM schrieb:Nun ist es ja so, dass bei den Blue Card-Inhabern die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 45.300 € jährlich abgesenkt wurde.
Verwechseln Sie die mit dem Mindestverdienst, die ein Inhaber einer bluecard haben muss?
Wow, da habe ich mich aber richtig blamiert. Ich hatte die Thematik komplett falsch verstanden. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, bedeutet es für mich im Lohn lediglich, dass ich diese Arbeitserlaubnis unbedingt archivieren muss und ich den Beschäftigten auf keinen Fall als kurzfristig Beschäftigten anmelden darf.
Danke an alle für diese Hinweise.
Constanze
@Constanze_GM schrieb:Wow, da habe ich mich aber richtig blamiert.
Nö, nur zu schnell gelesen - das kommt (gerade bei neuen Sachverhalten) immer mal vor.
Dafür ist die community doch da. 🤗