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Erstattungsantrag LFZG bei KUG

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letzte Antwort am 28.04.2020 15:14:00 von Monique_Müller
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SBies
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Hallo,

wir haben folgende Frage:

AN krank vom 04.03.-18.03., KUG seit 16.03. bis 31.03.

Lohnabrechnung ist korrekt

Erstattungsantrag KK rechnet aber mit 31 Tagen des Monats März, statt mit 15 Tagen bis Eintritt KUG.

Kann uns jemand bitte weiterhelfen?

t_s_
Einsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Hi, habe dasselbe Problem.

 

Konnten Sie das Problem bereits lösen?

 

Ich habe die Krankheitstage während KUG mit Ausfallschlüssel WK und Lohnart 410 im Kalendarium erfasst, dennoch erfolgt keine Kürzung des AAG-Antrags. (Lohnabrechnung eines Gehaltsempfängers)

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


für den Mitarbeiter sind folgende Eingaben zu tätigen:


Für die Krankheit ab dem 16.03.2020 ist der Ausfallschlüssel „VK“ und die Stammlohnart 413 im Kalendarium zu buchen. Hinterlegen Sie außerdem die Fehlzeit mit dem Grund "Kug/S-KuG Krank".

 

Dieser Sachverhalt läuft nicht über das normale AAG-Verfahren, weshalb keine automatische Datenübermittlung an die Kasse erfolgt.


Liebe Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
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Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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carolinkorte
Beginner
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Nachricht 4 von 11
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Hierzu noch eine ähnliche Frage. KUG ab 2.3., ANin krank vom 12.-20.03.. In Dokument steht ganz detailliert erklärt, dass man mit AS WK und KU und Stammlohnart 410 eingeben muss. Alles gut. Jedoch irritiert uns die Angabe, dass die Fehlzeit "Entgeltfortzahlung mit AU" eingegeben werden soll, aber kein Antrag komm soll. Es kommt aber ein Antrag. Muss in der Fehlzeit nicht "KUG/S-KUG krank" eingetragen werden? Das funktioniert bei Krank vor KUG optimal. Man bekommt dann die Auswertung 102 und kann damit die Erstattung bei den KK beantragen.

 

Freue mich über schnelle Antworten

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


es ist richtig, das kein AAG-Antrag erstellt wird, wenn der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit krank ist.
Um zu prüfen, warum Sie dennoch einen Erstattungsantrag erhalten, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
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Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
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URamroth
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Hallo Frau Merkel,

 

ich bin etwas irritiert über die Antwort das in diesem Falle VK und Fehlzeit Kug/S-Kug krank erfasst werden soll.

 

Die AU des AN hat doch erst im Gewährungszeitraum begonnen, nach meinem Verständnis ist das aber doch Krank in Kug wo doch dann der AS WK genutzt werden soll.

 

Wäre schön wenn Sie mir dazu nochmal antworten könnten.

 

Herzlichen Dank und viele Grüße

Ursula Ramroth

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
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Hallo Frau Ramroth, 


wenn der Arbeitnehmer während des KuG Zeitraums (also im gleichen Monat) erkrankt, ist die Lohnart 413 nicht zu buchen. Dies ist nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer bereits vor dem KuG Gewährungszeitraum krank wurde und weiterhin im KuG Gewährungszeitraum krank ist. 

 

Beispiele zur Erfassung bei Krankheit und KuG finden Sie im Dokument 5303311.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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URamroth
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Hallo Herr Stein,

 

vielen Dank für die Antwort.

 

Eine kurze Frage noch:

 

Ich muss dann auch bei Krank in Kug nur die Fehlzeit "LFZG mit/ohne AU erfassen.

 

Ich frage deswegen, weil es sich mir bis heute nicht erschliesst warum bei Krank vor Kug, die SV-Tage gekürzt werden müssen, ich verstehe es einfach nicht... trotz viel Lesens 😞

 

Ich würde mich freuen wenn Sie mir diese Frage noch beantworten könnten.

 

Herzlichen Dank

Ursula Ramroth

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


wenn der Arbeitnehmer während des Kug-Gewährungszeitraums erkrankt, jedoch vor dem Kug-Ausfall, erfassen Sie die Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung. 

 

Die Tage mit Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes zählen nicht als Sozialversicherungstage. Damit dies berücksichtigt werden kann, muss für diesen Zeitraum eine Fehlzeit mit Kug/S-Kug eingegeben werden. 


Beachten Sie bitte das Dokument 5303311 . Ab Punkt 3.4 sind die verschiedenen Konstellationen bei Krank vor Kug und Krank während Kug erläutert.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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katzenpaule07
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Nachricht 10 von 11
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem. AN krank seit 02.03.20; KUG ab dem 09.03.20. Der AN arbeitet täglich 7,5 Stunden und während KUG arbeitet der AN jeden Dienstag 6,0 Std. Muss ich das besonders erfassen bei der Lohnfortzahlung?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

LG

 

K. Paul

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Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo K. Paul,


wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Kug-Zeitraumes erkrankt, ist hier die "normale" Lohnfortzahlung zu erfassen. Sollte die Krankheit auch während Kug noch weitergehen, finden Sie hierzu im Dokument 5303311 - Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) ein Beispiel.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2020 15:14:00 von Monique_Müller
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