Ein Arbeitnehmer hatte in 01/24 zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ist zum 31.01.24 ausgetreten.
Es erfolgte ein Abruf der AU vor Abrechnung der Lohnabrechnung 01/24.
Die Rückmeldung der Krankenkasse erfolgte erst nach Lohnabrechnung 01/24. Die Daten wurden automatisch in die Fehlzeiten zur Lohnabrechnung 02/24 übernommen.
Es wird jedoch kein Antrag nach dem AAG (LFZ-Antrag) in 02/24 erstellt über DATEV LODAS, obwohl alle Voraussetzungen da sind..
Die Abfrage über das Hilfe-Bot und die Suche über DATEV Hilfe war ergebnislos.
Wie bekommt man trotz Austritt eine Übermittlung des Lohnfortzahlungsantrages über DATEV?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie schon mal versucht, den Mitarbeiter mit Eingabe Wert 01 Bearbeitungsschlüssel 96 in der Nachberechnungstabelle für den Januar "zwangsweise" anszusprechen?
Gruß Alma82
Schon mal geschaut, ob der Antrag in 01/2024 steht?
Wenn sie die AU schon im Januar erfasst haben muss der AAG-Antrag doch schon mit der Abrechnung Januar erstellt worden sein.
Die Rückmeldung eAU hat damit nichts zu tun. Bei uns wollen einige Mandanten gar keinen eAU Abruf und trotzdem funktionieren die AAG-Anträge