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Erstattungsantrag AAG

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letzte Antwort am 11.03.2024 16:06:02 von Lohnnutzer
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StefanieLang
Beginner
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Ein Arbeitnehmer hatte in  01/24 zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ist zum 31.01.24 ausgetreten.

 

Es erfolgte ein Abruf der AU vor Abrechnung der Lohnabrechnung 01/24.

Die Rückmeldung  der Krankenkasse erfolgte erst nach Lohnabrechnung 01/24. Die Daten wurden automatisch in die Fehlzeiten zur Lohnabrechnung 02/24 übernommen.

 

Es wird jedoch  kein Antrag nach dem AAG (LFZ-Antrag) in 02/24 erstellt über DATEV LODAS, obwohl alle Voraussetzungen da sind..

 

Die Abfrage über das Hilfe-Bot und die Suche über DATEV Hilfe war ergebnislos.

Wie bekommt man trotz Austritt eine Übermittlung des Lohnfortzahlungsantrages über DATEV?

 

alma82
Aufsteiger
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Hallo, 

 

haben Sie schon mal versucht, den Mitarbeiter mit Eingabe  Wert 01 Bearbeitungsschlüssel 96 in der Nachberechnungstabelle für den Januar "zwangsweise" anszusprechen?

 

Gruß Alma82

greese
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
473 Mal angesehen

Schon mal geschaut, ob der Antrag in 01/2024 steht?

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Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
464 Mal angesehen

Wenn sie die AU schon im Januar erfasst haben muss der AAG-Antrag doch schon mit der Abrechnung Januar erstellt worden sein.

 

Die Rückmeldung eAU hat damit nichts zu tun. Bei uns wollen einige Mandanten gar keinen eAU Abruf und trotzdem funktionieren die AAG-Anträge 

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letzte Antwort am 11.03.2024 16:06:02 von Lohnnutzer
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