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Erstattung Büromiete durch Arbeitgeber

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letzte Antwort am 25.10.2022 14:11:29 von mehrkaffee
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Viktoria88
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Nachricht 1 von 11
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Guten Morgen zusammen,

 

ich habe den folgenden Sachverhalt: der Arbeitnehmer mietet ein Büro und der Arbeitgeber will ihm die kosten erstatten (sind mtl. 346 €). Wie kann man es am besten über das Gehalt abrechnen? Sachbezug Unterkunft 241 €? Und wie ist es mit dem Rest?

 

Herzlichen Dank im Voraus!

 

LG 

mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 11
831 Mal angesehen

Wieso mietet nicht der Arbeitgeber das Büro direkt an? Dann spart man sich sowas...

 

Wieso Sachbezug Unterkunft? Wohnt der Arbeitnehmer im Büro oder arbeitet er dort?

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Viktoria88
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Nachricht 3 von 11
827 Mal angesehen

Wäre das ganze zu einfach:)

 

Weil es keine Wohnung ist, dachte ich mir geht es unter Unterkunft

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Viktoria88
Beginner
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Nachricht 4 von 11
788 Mal angesehen

Gibt es hierzu noch Ideen?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 11
692 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Ihnen als DATEV keine Auskunft geben.


Aber vielleicht kann noch jemand aus der Community etwas dazu beitragen?

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 11
672 Mal angesehen

Hallo,

 

habe einmal Onkel Google gefragt - der ist oft sehr hilfreich - und folgendes gefunden. Vielleicht hilft das weiter:

 

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/arbeitszimmerueberlassung-des-arbeitnehmers-an-den-arbeitgeber/

 

oder siehe anhängende Datei.

 

Habe mir das nicht durchgelesen - etwas Arbeit muss ja noch bleiben 😉

 

M_H

 

 

 

bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 11
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Nun gerade in der Wohnung kann man schlafen = Unterkunft im Büro eher nicht ( Stb ausgenommen😉)

 

 

Ich würde das nicht über den Lohn lösen, sondern der Arbeitnehmer macht mit dem AG einen Untermietvertrag in exakt gleicher Höhe wie der Mietvertrag. 

 

Dann handelt es sich beim AN um einen durchlfd. Posten beim AG um Mietaufwand und keine Personalkosten. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Viktoria88
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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Herzlichen Dank! Genau so sind wir auch verlieben 🙂

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renek
Meister
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Nachricht 9 von 11
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Hätte ich genauso gesehen, wobei ich immer ein Fan davon bin den Mietvertrag gleich auf den AG auszustellen. Warum auch immer man das auch hier anders gemacht hat...

 


P.S.: Gute StB haben doch wohl einen Schlafsessel im Büro 😉

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Viktoria88
Beginner
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Nachricht 10 von 11
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Weil sonst eine neue Betriebsstätte entstehen würde 

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mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 11
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Und wenn der Arbeitgeber das Büro vom Arbeitnehmer per Untermietvertrag anmietet (anstatt vom eigentlichen Vermieter) entsteht das Problem mit der neuen Betriebsstätte nicht? Da würde ich nochmal drüber schlafen...

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letzte Antwort am 25.10.2022 14:11:29 von mehrkaffee
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