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Erstattung AAG bei laufender Provision

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letzte Antwort am 07.09.2026 09:35:08 von Jon165
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Jon165
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten, der monatlich an alle Mitarbeiter eine Provision zahlt.

Die Provision bemisst sich nach der Leistung der gesamten Firma und alle bekommen den selben Betrag, egal ob krank oder nicht. Die Höhe ist also unabhängig von der Leistung des Einzelnen und wird auch bei Krankheit nicht gekürzt.

 

Nun haben wir bei der Krankenkasse einen Erstattungsantrag gestellt, da ein Mitarbeiter zwei Tage krank war. Die Provision haben wir dabei mit 2/31 angebracht, da voll fortgezahlt wurde.

Es kam folgende Rückmeldung:

 

Im Rahmen der Entgeltfortzahlung werden diejenigen Provisionen ausgeglichen, die aufgrund des Arbeitsausfalls nicht ins Verdienen gebracht werden können. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen. (§4 EFZG Abs. 1a)

 

Bitte teilen Sie mir mit, in welchem Zeitraum die in der Gehaltsabrechnung aufgeführte lfd. Provision entstanden ist und ob (ggf. in einer Nachberechnung) eine Ausgleichzahlung für den Erstattungszeitraum erfolgte.

 

Die Ausgleichszahlung müsste meines Erachtens nach dadurch gegeben sein, dass die Provision in voller Höhe gezahlt und nicht gekürzt wurde. Das hatten wir der Krankenkasse auch so mitgeteilt, aber als Reaktion, habe ich die o. g. Nachricht einfach nochmal erhalten.

 

Kann jemand für mich Licht ins Dunkle bringen, was die Krankenkasse für ein Problem hat?

 

cro
Experte
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Nachfragen, wie viele Monate für den Durchschnitt "gewünscht" sind und entsprechend umsetzen.

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NaJu2008
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Du kannst nur für etwas eine Erstattung beantragen, was auch tatsächlich im Zusammenhang mit der Krankheit steht.

 

Der Krankenkasse geh es wohl darum, nachzuweisen, dass auf Grund der Krankheit im Folgemonat die Provision geringer ausgefallen ist.

 

Aber andererseits wird ein Firmenwagen oder vwL-AG-Anteil ja schließlich auch erstattet.

 

Wie habt ihr denn der Krankenkasse gegenüber die Provision angegeben?

Bekommen die im elektronischen Verfahren eine Übersicht über die abgerechneten Lohnarten?

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Jon165
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Die Nachweise wurden von der KK angefordert und wir haben diese entsprechend nachgereicht.

Die Krankenkasse kann aus dem elektronischen AAG Antrag die Lohnarten nicht sehen.

 

Aktuell fordern die jedes mal an, wenn ein AAG Antrag gestellt wurde.

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Jon165
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Einfacher gesagt als getan. 

 

Ich finde aktuell keine Möglichkeit für AAG einen Durchschnitt für die Erstattung zu hinterlegen.

Für knapp 30 Mitarbeiter jeden Monat bei Krankheit manuell aktiv zu werden ist auch nicht gerade schön.

 

 

 

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renek
Meister
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So wie Du es schreibst, wird die Provision pauschal gezahlt, egal ob man etwas dafür getan hat oder nicht. Damit ist diese nicht von der Erstattung der KK gedeckt.

 

Blick in den § 4 EFZG:

(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

 

(1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, daß dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen.

Provision zählt nur hinein, wenn diese aufgrund des Arbeitsergebnisses des Mitarbeiter (für den die Erstattung beantragt wird) gezahlt wird. Der Durchschnitt wäre im Übrigen 3 Monate.

 

Ich sehe hier persönlich keinen Erstattungsanspruch.

 

 

Daher -> Sprich mit der Krankenkasse was man genau wissen will.

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NaJu2008
Erfahrener
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Aktuell fordern die jedes mal an, wenn ein AAG Antrag gestellt wurde.

Hat bei mir bisher noch keine einzige KK gemacht.

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Jon165
Beginner
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Danke!

 

Die Vermutung, dass kein Erstattungsanspruch besteht hatte ich auch schon befürchtet.

Eine pauschale Provision ist es nur teilweise, da zwar nicht abhängig vom einzelnen Mitarbeiter gezahlt wird, aber ja trotzdem das Ergebnis der gesamten Firma Grundlage der Provision ist. Wenn also alle nichts machen, gäbe es auch keine Provision, da nichts erwirtschaftet wurde.

Man könnte also sagen, dass durch Krankheit des Einzelnen, alle weniger bekommen.

 

Ich habe schon dreimal mit der Krankenkasse telefoniert, ich probiere es einfach nochmal.

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letzte Antwort am 07.09.2026 09:35:08 von Jon165
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