Hallo zusammen, wir haben einen Mandanten, der monatlich an alle Mitarbeiter eine Provision zahlt. Die Provision bemisst sich nach der Leistung der gesamten Firma und alle bekommen den selben Betrag, egal ob krank oder nicht. Die Höhe ist also unabhängig von der Leistung des Einzelnen und wird auch bei Krankheit nicht gekürzt. Nun haben wir bei der Krankenkasse einen Erstattungsantrag gestellt, da ein Mitarbeiter zwei Tage krank war. Die Provision haben wir dabei mit 2/31 angebracht, da voll fortgezahlt wurde. Es kam folgende Rückmeldung: Im Rahmen der Entgeltfortzahlung werden diejenigen Provisionen ausgeglichen, die aufgrund des Arbeitsausfalls nicht ins Verdienen gebracht werden können. Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zugrunde zu legen. (§4 EFZG Abs. 1a) Bitte teilen Sie mir mit, in welchem Zeitraum die in der Gehaltsabrechnung aufgeführte lfd. Provision entstanden ist und ob (ggf. in einer Nachberechnung) eine Ausgleichzahlung für den Erstattungszeitraum erfolgte. Die Ausgleichszahlung müsste meines Erachtens nach dadurch gegeben sein, dass die Provision in voller Höhe gezahlt und nicht gekürzt wurde. Das hatten wir der Krankenkasse auch so mitgeteilt, aber als Reaktion, habe ich die o. g. Nachricht einfach nochmal erhalten. Kann jemand für mich Licht ins Dunkle bringen, was die Krankenkasse für ein Problem hat?
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