Ist es richtig, dass die Erholungsbeihilfe pro Haushalt nur einmal genutzt werden kann?
Muss ich deshalb meine(n) Ehefrau/Ehemann fragen, ob sein AG Erholungsbeihilfe zahlt?
Die Erholungsbeihilfe ist grundsätzlich Mitarbeiterbezogen. Der einzige Zusammenhang mit dem Ehepartner und Kindern ergibt sich aus der dadurch steigenden Höhe der möglichen Zahlung. Was der Arbeitgeber des Ehepartners zahlt ist unerheblich.
Hallo,
ich sitze gerade vor der gleichen Frage.
Wenn ich bereits 312€ ausgezahlt bekommen habe, dann darf mein Partner nochmal die gleiche Höhe von seinem Arbeitgeber erhalten?
Viele Grüße
@Jones : Sind Sie abrechnende Stelle oder Empfänger? Als letzterer würde ich mir wenn es angeboten wird keinen Kopf machen. 🙂
Abrechnende Stelle.. 😎 also gibt es doch einen Haken?
@Jones schrieb:Abrechnende Stelle.. 😎 also gibt es doch einen Haken?
und:
Wenn ich bereits 312€ ausgezahlt bekommen habe, dann darf mein Partner nochmal die gleiche Höhe von seinem Arbeitgeber erhalten?
Wenn Sie die abrechnende Stelle sind, ist doch alles klar. Siehe meinem ersten Post. Mitarbeiterbezogen, nicht Personenbezogen. Regelung analog dem 44-Euro-Gutschein.
Vielen Dank.
Vllt können Sie mir nochmal helfen.
Wie sieht es mit Erholungsbeihilfe für einen Minijobber aus, der regelmäßig 450€ erhält.
Würde er durch die Erholungsbeihilfe in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis rutschen?
Auch hier gilt: Analog zum 44-Euro-Gutschein.
Vielen lieben Dank