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Erholungsbeihilfe 2021

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letzte Antwort am 08.07.2021 07:22:04 von Jones
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5811158
Einsteiger
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Ist es richtig, dass die Erholungsbeihilfe pro Haushalt nur einmal genutzt werden kann?

Muss ich deshalb meine(n) Ehefrau/Ehemann fragen, ob sein AG Erholungsbeihilfe zahlt?

 

renek
Meister
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Die Erholungsbeihilfe ist grundsätzlich Mitarbeiterbezogen. Der einzige Zusammenhang mit dem Ehepartner und Kindern ergibt sich aus der dadurch steigenden Höhe der möglichen Zahlung. Was der Arbeitgeber des Ehepartners zahlt ist unerheblich.

Jones
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich sitze gerade vor der gleichen Frage.

 

Wenn ich bereits 312€ ausgezahlt bekommen habe, dann darf mein Partner nochmal die gleiche Höhe von seinem Arbeitgeber erhalten?

 

Viele Grüße

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jjunker
Allwissender
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@Jones : Sind Sie abrechnende Stelle oder Empfänger? Als letzterer würde ich mir wenn es angeboten wird keinen Kopf machen. 🙂

MVP 
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Jones
Einsteiger
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Abrechnende Stelle.. 😎 also gibt es doch einen Haken?

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renek
Meister
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@Jones  schrieb:

Abrechnende Stelle.. 😎 also gibt es doch einen Haken?


und:

 

Wenn ich bereits 312€ ausgezahlt bekommen habe, dann darf mein Partner nochmal die gleiche Höhe von seinem Arbeitgeber erhalten?

Wenn Sie die abrechnende Stelle sind, ist doch alles klar. Siehe meinem ersten Post. Mitarbeiterbezogen, nicht Personenbezogen. Regelung analog dem 44-Euro-Gutschein.

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Jones
Einsteiger
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Vielen Dank.

 

Vllt können Sie mir nochmal helfen.

 

Wie sieht es mit Erholungsbeihilfe für einen Minijobber aus, der regelmäßig 450€ erhält.

Würde er durch die Erholungsbeihilfe in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis rutschen?

 

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renek
Meister
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Auch hier gilt: Analog zum 44-Euro-Gutschein.

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Jones
Einsteiger
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Vielen lieben Dank 

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8
letzte Antwort am 08.07.2021 07:22:04 von Jones
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