abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erfassung Kinder für neues Pflegegesetz

4
letzte Antwort am 09.06.2023 13:45:21 von JosefB
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1326 Mal angesehen

Meine Kollegen beginnen bereits mit der Erfassung der Kinder über die „Kinderdaten“ in den Personaldaten.

 

Isr bereits bekannt ob hier noch ein Update o.ä. kommt? Ich habe keine Lust jetzt zu erfassen und später zu ändern.

 

Eine Freundin rechnet bei einem anderen Steuerberater mit einem anderen System als Datev ab und erzählt mir dass dort wohl auch die Steuer-Id der Kinder zukünftig erfasst werden müssen.

Das ist ja wohl ein schlechter Scherz. Hat das schon jemand gehört?

 

Wir haben die Infos an die Mandanten natürlich schon alle raus und haben nur Name und Geburtsdatum angefragt 

 

Natürlich Sammlung und Kontrolle der Geburtsurkunden (ggf.  Verbleiben die beim Mandanten)


Frage auch an die Datev!

Michaela85
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
1291 Mal angesehen

Hallo,

 

darüber ist uns noch nichts bekannt. Das wäre ja echt die Härte mit der Steuer-ID.

 

Liebe Grüße

0 Kudos
wwinkelhausen
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 5
1283 Mal angesehen

Am 15.06. kommt jedenfalls noch ein Update zu LODAS raus. Was genau enthalten ist, weiß ich nicht:

 

wwinkelhausen_0-1686304491565.png

wwinkelhausen_0-1686304594580.png

 

 

Dinosaurier
0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
1226 Mal angesehen

Moin,

 

Frau @Nadine_Mack hatte hier ja schon eine Aktualisierung mit dem inzwischen geänderten Gesetz (vom Bundestag schon verabschiedet - vom Bundesrat für den 16.06.2023 geplant) beschrieben.

 

Nach der Rechtslage in dem jetzigen Gesetz soll man wohl bis 30.06.2025 gar keine Nachweise benötigen. Mit Einführung des elektronischen Verfahrens bis 31.03.2025 sollen dann (rückwirkend?) die elektronischen Nachweise kommen und ggf. Nachberechnungen/Korrekturen erfolgen.

 

Zu empfehlen ist wohl, sich doch zumindest jetzt schon einen Nachweis (Kopie Geburtsurkunde) zusenden zu lassen, um nicht zu viel Korrekturaufwand zu haben, zumal Nachberechnungen nach 2023 in 2025 ja gar nicht mehr möglich sind. Und was passiert bei ausgeschiedenen AN?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

JosefB
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
1207 Mal angesehen

Eine Freundin rechnet bei einem anderen Steuerberater mit einem anderen System als Datev ab und erzählt mir dass dort wohl auch die Steuer-Id der Kinder zukünftig erfasst werden müssen.

Das ist ja wohl ein schlechter Scherz. Hat das schon jemand gehört?

 


@Lohnnutzer 

 

Wenn dieser Softwareanbieter das Feld schon eingefügt hat, dann hat er wohl schon ins Jahr 2025 weiter gedacht, da ja dann ein digitales Verfahren eingeführt werden soll für die Kinderabfrage und als Nachweis. Das wird m. m. N nur mit der Steueridentifikationsnummer funktionieren und die wird dann gebraucht werden für die Kommunikation mit dem "Datentopf".

 

JosefB_0-1686310648430.png

 

Wenn wir die Steueridentifikationsnummern der Kinder hätten und eingeben könnten wäre schön; allerdings weiss ich nicht ob die Id-Nummern aus Datenschutzgründen von uns bereits eingesammelt werden dürften.

Sei es drum - wir haben auch schon die Fragebögen vor ein paar Wochen rausgegeben (ohne Id-Nr.-Abfrage). Da sind noch zwei Jahre hin - wer weiss was bis dahin ist. Im nachhinein sind wir immer schlauer; 100% sicher planen können wir eh nicht mehr.

Schönen Grüsse

0 Kudos
4
letzte Antwort am 09.06.2023 13:45:21 von JosefB
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage