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Erfassung Elternzeiten

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letzte Antwort am 05.03.2026 15:03:35 von Christopher_Fürther
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ManjaT
Aufsteiger
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Hallo,

 

wir haben aktuell die Abrechnung für 02/2026 gestartet. Ich hab heute früh eine Elternzeitverlängerung bei einem Mitarbeiter eingetragen. Die erste geht bis 30.04.2026, die nächste startet am 01.05.2026.

 

Bei der Probeabrechnung stellte meine Kanzlei fest, dass er die Elternzeit bis 30.04.2026 entfernt hat und der Mitarbeiter eine Nachzahlung von knapp 15.000,00 € erhalten hätte.

 

Wie kann das sein?

 

ManjaT

Mandant

lohnexperte
Meister
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@ManjaT  schrieb:

 

Bei der Probeabrechnung stellte meine Kanzlei fest, dass er die Elternzeit bis 30.04.2026 entfernt hat

Wer ist mit "ER" gemeint?

 

An welcher Stelle im Programm haben Sie die Elternzeiten erfasst (unter Mutterschutz oder direkt in den Fehlzeiten)?

 

Haben Sie, sofern Sie die Elternzeiten unter Mutterschutz erfasst haben, auch die Übernahme in die Fehlzeiten angestoßen?

 

Oder haben Sie bei der bisher bestehenden Elternzeit versehentlich das Beginn-Datum geändert, statt eine neue Elternzeit anzulegen?

 

Was sagt denn das Stammdatenprotokoll?

 

VG

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tbehrens
Fachmann
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In den Fehlzeiten prüfen, welche fehlt. Diese wieder eintragen, so dass beide enthalten sind.

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ManjaT
Aufsteiger
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ich habe es als Mandant bei der Beschäftigung unter Mitarbeiter eingetragen. Eine "Übernahme in Fehlzeiten" ist bei DATEV Personal nicht mehr möglich.

 

Siehe Screenshot. Das Rechenzentrum hat die erste Elternzeit gelöscht und der Mitarbeiter hätte fast noch eine Nachzahlung erhalten.

 

In den An- und Abwesenheiten kann ich leider keine monatsübergreifenden Abwesenheiten erfassen. Ich finde auch eine doppelte Erfassung etwas sinnbefreit.

 

Ich hoffe, ich konnte mich gut ausdrücken.

 

ManjaT

Mandant

lohnexperte
Meister
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@ManjaT ,

 

da wir noch nicht mit DATEV Personal arbeiten, sondern mit LODAS, kann ich leider nicht mit weiteren Ideen dienen.

 

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @ManjaT,

 

wir schauen uns den Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.03.2026 15:03:35 von Christopher_Fürther
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