abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erfassung Beginn Fehlzeit Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung, wenn der AN am ersten Tag der Krankheit noch ein paar Stunden gearbeitet hat

3
letzte Antwort am 18.09.2018 15:33:12 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
shasieber
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
3262 Mal angesehen

Ich habe eine AU-Bescheinigung eines Mitarbeiters vom 31.07.2018-03.08.2018 vorliegen. Der AN hat am 31.07.2018 aber noch einen halben Tag gearbeitet und ist erst dann zum Arzt. Leider lässt sich in LODAS bei der Erfassung der Fehlzeit unter "Letzter Tag/von Bord am" der 31.07.2018 nicht eingeben, weil der Beginn der Fehlzeit und der letzte Arbeitstag nicht identisch sein "dürfen" lt. Fehlermeldung. Bisher haben wir dann den Beginn der Fehlzeit ab dem nächsten Tag eingegeben, sodass wenigstens der Erstattungsbetrag stimmt, da man ja für den Tag an dem noch gearbeitet habe keine Erstattung erhält. Allerdings führt dies bei uns regelmäßig zu Anrufen der Krankenkassen, weil die Zeiträume lt. AU Bescheinigung und Übermittlung nicht identisch sind. Bei der Erfassung von z.B. Krankengeldbezug kann man anhaken, ob der AN am ersten Tag der AU gearbeitet hat oder nicht. Dies könnte man bei der Erfassung von Entgeltfortzahlung mit oder ohne AU-Bescheinigung m.E. auch einführen. Deshalb meine Frage an alle: Wie macht ihr das? Oder gibt es hier von der DATEV eine Abhilfe? Ich habe in der Lexinform-Datenbank leider kein Beispiel zu diesem Fall gefunden.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

LG Sandra Hasieber

0 Kudos
Tags (1)
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
2854 Mal angesehen

Hallo Frau Hasieber,

also wir tragen die Krankmeldung so ein wie es auf der Bescheinigung vom Arzt aufgeführt wurde. D. h. wir fragen nicht jedes mal ob der Mitarbeiter an dem ersten Tag gearbeitet hat oder nicht und beantragen deshalb für diesen Tag auch die Erstattung nach AAG. Bisher gab es auch hier keine Probleme.

Wenn jedoch die Krankmeldung aufgrund eines Arbeitsunfalles beruht dann nehmen wir erst den 2 bescheinigten Tag als ersten Krankheitstag und wählen gleichzeitig den Grund für Arbeitsunfall aus. Hier hatten wir bisher nie rückfragen seitens der Krankenkasse.

Gruß

Björn Niggemann

0 Kudos
mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
2854 Mal angesehen

Genauso wie der Kollege Niggemann es macht, machen auch wir das bei uns.

Lang may yer lum reek
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
2854 Mal angesehen

Moin,

das mag "geübte Praxis" sein, dies so zu beantragen und wird im Regelfall vermutlich auch nicht beanstandet, weil die Krankenkasse keine gegenteiligen Angaben hat. Es ist aber letztlich falsch, bei einer AU-Bescheinigung ab dem ersten Tage den Antrag zu stellen, wenn der Mitarbeiter im Laufe des Tages frühzeitig die Arbeit beendet hat und zum Arzt gegangen ist.

Es würde hier aber auch nichts helfen, wenn die DATEV hierfür ein Feld zum Anhaken einführen würde. Der Datensatz, der für die Erstattung an die Krankenkassen übermittelt wird, gibt eine derartige Angabe nicht her, so dass diese Angabe gar nicht an die Krankenkasse übermittelt werden kann.


Es müsste also erst von Seiten der Sozialversicherung die Datensatzbeschreibung angepasst werden, damit dies auch entsprechend gemeldet wird.


Es hilft also nichts - es bleibt dabei, dass hier Diskrepanzen zwischen AU-Bescheinigung und Erstattungsantrag vorliegen. Das gleiche Problem haben Sie aber ja auch, wenn ein Mitarbeiter die Arbeit vorzeitig wieder aufnimmt. Auch hier muss die Info vom Arbeitgeber kommen - und der Erstattungsantrag weicht von der AU-Bescheinigung ab.

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
3
letzte Antwort am 18.09.2018 15:33:12 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage