Hallo zusammen,
ich habe für eine Mitarbeiterin eine Bescheinigung bzw Meldung für die Entgeltersatzleistung an die Krankenkasse gemacht, da sie ab dem 10.08. Krankengeld kriegt. Nun wurde mir von der Krankenkasse mitgeteilt, dass die Meldung falsch sei, da das beitragsfreie umgewandelte Arbeitsentgelt zu hoch ist (es darf nicht höher als 4% von der Beitragsbemessungsgrenze sein). Ich weiß, aber auch nicht wie das Programm auf die Summe (siehe Screenshot) kommt, da die Mitarbeiterin eine Gehaltsumwandlung von 413,01 EUR für die bAV erhält. Wenn ich die Personaldaten so abändere, als gäbe es keine Gehaltsumwandlung, taucht bei der Meldung trotzdem ein Betrag von 2.666 ... EUR unter dem beitragsfreiem umgewandelten Arbeitsentgelt auf??
Wäre super, wenn einer weiß, wie man das schnell lösen kann, da die Krankenkasse der Mitarbeiterin sonst kein Krankengeld auszahlt...
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung auf Ihren Beitrag.
Konnte der Sachverhalt bereits geklärt werden?
Sollten hierzu noch offene Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.
Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr.
Ich habe die gleiche Problematik wie Arne1a mit Datev Lohn und Gehalt und der Krankenkasse eines Mitarbeiters.
Laut Krankenkasse darf der gemeldete Betrag max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze betragen und muss auf den Monat heruntergebrochen sein.
Laut der Datev-Hilfe wird alles automatisch berechnet und zwar nicht auf den Monat, sondern auf 12 Monate.
Nach meinen Zahlen hat der Kollege im Monat rund 175.- Gehaltsverzicht. Ausgewiesen werden jedoch über 4500,- Euro.
Deshalb auch meine Fragen:
- Wie entsteht die Summe?
- Wie kann man der Krankenkasse einen monatlichen Wert statt eines Jahreswertes elektronisch übermitteln?
Für Eure Hilfe danke ich euch schon jetzt.
(Sollte ich etwas nicht beachtet haben, bitte verzeiht, dieses ist mein erster Post hier)
@CHGB schrieb:
Laut Krankenkasse darf der gemeldete Betrag max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze betragen und muss auf den Monat heruntergebrochen sein.
Können Sie sich dafür einen Hinweis von der Krankenkasse geben lassen, wo das steht?
In den Hinweisen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistungen wird im Abschnitt 3.2.2 beschrieben, wie der Jahreszeitraum für die Meldung des beitragsfrei umgewandelten Arbeitsentgelts zu ermitteln ist. Von einer Umrechnung auf einen Monat ist dort nicht die Rede.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Und hier einmal die Ausfüllhinweise im SV-Meldeprotal zu diesem Punkt:
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank schon mal für die umfangreiche Unterstützung. Das Schriftstück ist da eindeutig.
Von der Krankenkasse habe ich die Aussage bisher telefonisch von zwei Personen erhalten, und
morgen einen erneuten Telefontermin mit denen. Ich frage gerne mal an, wo die ihre Idee der
monatlichen Werte her haben. 😉
Gibt es denn eine Möglichkeit zu sehen, wie sich die Werte zusammensetzen? So lange der
Corona-Bonus nicht mit eingerechnet wird (was ich mal nicht vermute), wäre mein Kollege
nicht nur bei der Umwandlung sondern generell bei beitragsfreien Geldern, auch weit von
dem Zahlenwert in der Meldung weg.
Viele Grüße
Christian Barfuß
Gibt es andere Umwandlungen bzw. Gehaltsverzicht, welche da vielleicht einberechnet werden?
Hallo und vielen Dank für Eure Unterstützung.
Die Krankenkasse hat sich nun mit den jährlichen Werten zufrieden gegeben.
Das umgewandelte Arbeitsentgelt stammte eindeutig neben der bAV vom Fahrradleasing.
Hierzu reichte dann der Krankenkasse die telefonische Mitteilung, welchen Anteil bAV und
Fahrrad hatten.
Manchmal löst sich doch alles in Wohlgefallen auf.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.