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Entgeltbescheinigung für Krankengeld

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letzte Antwort am 15.05.2023 15:09:34 von kaba
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kaba
Einsteiger
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Hallo in die Runde,

 

ich habe hier ein kleines Problem mit einer Krankenkasse.

Ein AN mit Baulohn ist über sechs Wochen krank und DATEV hat die Entgeltbescheinigung für das Krankengeld erstellt. Der AN ist ab 26.02. krank, also ist der Januar zu bescheinigen. In diesem Zeitraum gab es auch Saison-KUG, allerdings vor Beginn der Krankheit. Auf der Bescheinigung steht "Erhalt von Saison-KUG bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder im Abrechnungszeitraum vom 01.01.23-31.03.23"

Nun mosert die Krankenkasse, dass diese Bescheinigung nicht korrekt wäre und stattdessen der November  (letzter Monat vor Bezug von KUG) bescheinigt werden müsse und bezieht sich auf § 47b, Abs. 3,  SGB 5.

Ich bin der Meinung, dass dies nicht richtig ist.

 

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder ist die Bescheinigung von DATEV wirklich nicht richtig?

 

Vielen Dank für eure Überlegungen

Kathrin

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 12
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Moin,

 

wenn Krankenkassen die EEL-Meldungen monieren ist in vielen Fällen die Ansicht der Krankenkasse falsch - dort sitzen schließlich auch nur Menschen...

 

Erfahrungswerte habe ich zu Ihrem Fall keine, aber wenn ich den § 47b lese, würde ich auch sagen, dass die Meinung der Krankenkasse daraus nicht abgelesen werden kann, da keine Erkrankung während des KUG-Bezugs vorliegt.

 

Schreiben Sie die KK doch mal an, dass die EEL-Meldung aus einem systemgeprüften Abrechnungsprogramm der DATEV übermittelt wird und Sie auf den Monat der Meldung gar keinen Einfluss haben. Wenn die Meldung falsch ist, müssten Sie dies der DATEV zur Korrektur mitteilen und hierfür die genaue Rechtsgrundlage angeben. Aus § 47b ergibt sich dies ja nicht direkt, da die Erkrankung ja erst nach dem Ende des KUG-Bezuges eingetreten ist.

 

Auf derartige Anfragen habe ich meist nichts mehr von den Krankenkassen gehört und die haben die abgegebene Meldung akzeptiert.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

kaba
Einsteiger
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Hm, der Meinung war ich auch. Aber die Dame der KK beruht darauf, dass die Bescheinigung falsch ist. Ich will nicht böse sein, aber die spricht im Zeitlupentempo. Vielleicht ist es mit der Arbeitsweise auch so. Jedenfalls habe ich ihr den November manuell bescheinigt, damit endlich Ruhe ist, denn es gab schon diverse Telefonate dazu. 

Aber richtig erscheint mir das trotzdem nicht...

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @kaba,

 

tritt während des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld die Arbeitsunfähigkeit ein, muss das Arbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Kurzarbeit gemeldet werden.
Im Dokument 1018435 EEL: Zeitraum vor Unterbrechung wird bei Kurzarbeit nicht korrekt bescheinigt ist beschrieben, wie man den letzten Zeitraum vor KUG manuell vorgeben kann.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr @Christopher_Fürther 

 

sollte in dem Fall nicht zumindest im Hinweis- und Fehlerprotokoll von LODAS eine entsprechende Meldung mit Verweis auf das von Ihnen zitierte Dokument ausgegeben werden?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

anjuwan
Aufsteiger
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Ich kenne das auch nur, dass bei Zusamenfall von KUG und AU bis auf den letzten Monat vor Beginn der KU zurückgegangen werden muss. Das kann tatsächlich einige Monate zurückliegen. Das gibt auch mitunter Rückfragen der KK, warum. Bei Antwort KUG passt es dann.

 

 

 

Cheers
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kaba
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich störe mich ein bisschen an dem Wort "während", denn die Arbeitsunfähigkeit ist nach dem Saison-KUG eingetreten.

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 12
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Sehr geehrter Herr Fürther,

 

kann es sein, dass wir Anwender die Passage "tritt während des Bezuges von Krankengeld/Saison-Kurzarbeitergeld die Arbeitsunfähigkeit ein" zwar richtig interpretieren, der Gesetzgeber aber hier etwas anderes meinte? Nämlich: "Tritt in einem Kalender-/Abrechnungsmonat, in dem Krankengeld/Saison-Kurzarbeitergeld bezogen wird, die Arbeitsunfähigkeit ein ...."

 

Das würde in meinen Augen alles erklären ... (außer, warum der Gesetzgeber - wieder einmal - nicht in der Lage ist, das zu formulieren, was tatsächlich gewollt ist ...).

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

 

kaba
Einsteiger
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Super geschrieben; ich denke auch, dass das so gemeint ist.

Muss man jetzt wohl noch eine Zusatzausbildung als Interpretationsspezialist machen...

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo kaba,

 

meines Wissens wird diese Zusatzausbildung nirgends angeboten und kann nur von jedem selbst bei ausreichend langer Berufserfahrung erworben werden sowie einem gesunden Selbstbewusstsein (dass eben "der Staat" bzw. "der Gesetzgeber" auch nur mit Wasser kocht (und oft genug Fehler oder Unsinniges produziert) und man selbst keineswegs obrigkeitshörig sein darf) 😉

 

Parallele zur Physik: In ausreichend großer Höhe "kocht" zwar Wasser auch, allerdings bei so niedriger Temperatur (wesentich unter 100°C), dass Kartoffeln (?) nicht weich werden. Es macht also keinen Sinn, nur "Kartoffeln zu kochen", man muss es auch so tun, dass das gewünschte Ergebnis herauskommt. 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz,


ein Ausweis im Fehler-/Hinweisprotokoll ist leider nicht möglich, da im Hintergrund die

Prüfung der Konstellation nicht möglich ist.


Wir haben bereits einen Wunsch in der Entwicklung, dass in diesen Sachverhalten automatisch

der Zeitraum vor Kug herangezogen wird.


Es ist aufgrund vom Rückgang der Kug Abrechnungen aktuell jedoch unklar, ob dieser zeitnah

umgesetzt werden kann.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kaba
Einsteiger
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Hallo Frau Nagengast,

 

ein bisschen widersprüchlich, Ihre Aussage.

 

Einerseits haben Sie "einen Wunsch in der Entwicklung", aber andererseits ist eine "Prüfung der Konstellation im Hintergrund" nicht möglich.

 

Wie bitte, prüft denn dann das Programm, welcher Monat zu bescheinigen ist?

 

Aber egal, ich habe das Thema manuell bei der Krankenkasse beendet, obwohl ich der Meinung bin, dass es nicht richtig ist...

 

Viele Grüße

Kathrin

 

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letzte Antwort am 15.05.2023 15:09:34 von kaba
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