Guten Morgen,
eine Arbeitnehmerin eines Mandanten von uns gab eine Meldung Ihrer Krankenkasse beim Arbeitgeber ab bzgl. EEG Meldung für Mutterschutz.
Jedoch ist hier anzumerken, das die Arbeitnehmerin im Minijob bei unserem Mandanten arbeitet und Datev schreibt:
"EEL-Meldungen wegen Mutterschaftsgeld können nur bei gesetzlicher und freiwilliger Krankenversicherung erstellt werden, nicht aber bei privater Krankenversicherung oder Geringfügigkeit (PGS 109 und PGS 110). Diese sind aufgrund der Anlage 3 zur Veröffentlichung „Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen (§ 107 SGB IV)“ von der elektronischen Meldungserstellung ausgenommen."
Wie soll daher vom Minjob aus eine EEL-Meldung an die Hautkrankenkasse erfolgen, wenn Datev angibt, das dies ausgeschlossen ist?
Gruß
Es wird bei Minijobbern generell keine Meldung EEL erstellt für Mutterschutz
Weder an die Bundesknappschaft noch an die Hauptkrankenkasse
so wie es da in dem Hinweis steht
Die Hauptkrankenkasse verlangt das aber laut vorliegendem Schreiben
Freundlicher Hinweis an die Krankenkasse schicken mit der Bitte um Nennung der Rechtsgrundlage auf die sich die Krankenkasse beruft.
Können die nicht verlangen
Rufen sie dort an und teilen sie denen mit dass diese Meldung nicht vorgesehen und nicht möglich ist
@Lohnnutzer schrieb:Können die nicht verlangen
Ab 01.01.2026 können Sie es übrigens.
Anlage 3 bis 31.12.2025 Meldegrund 03 bei Personengruppe 109 nicht wirtschaftlich
Anlage 3 ab 01.01.2026 Meldegrund 03 bei Personengruppe 109 nicht mehr nicht wirtschaftlich
Wenn ein elektronisches Meldeverfahren nicht wirtschaftlich sein kann, wie ist es dann wohl mit einem manuell oder manuell elektronischen Meldeverfahren? 😁