Hallo miteinander,
selbst ausführlichste Literatur beantwortet nicht unsere Frage, ob die EPP für Minijobber wirklich nur an ein Beschäftigungsverhältnis geknüpft ist oder ob nicht zumindest ein eigener Haushalt auch eine Voraussetzung sein sollte. Schüler-Ferienarbeiter, unregelmäßig beschäftigte Minijobber in Unterbrechung, Minijobber, die noch bei den Eltern wohnen - sie alle bekommen die EPP? Habe ich einen Denkfehler oder in den FAQ des BMF etwas überlesen?
Vielen Dank vorab, Kerstin Blas
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
man darf hier nicht den Versuch machen, zu überlegen, was soll denn gewollt gewesen sein.
Die Anspruchsvoraussetzung ist in § 113 EStG geregelt:
Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale.
Und da auch ein Minijobber Einkünfte aus § 19 EStG erzielt (auch wenn die Lohnsteuer über eine Pauschale erhoben wird), hat dieser einen Anspruch.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:Moin,
man darf hier nicht den Versuch machen, zu überlegen,
Ein Prinzip, daß ich für mein tägliches Leben perfektioniert habe! ❤️
Hilft mir fachlich nicht weiter, aber für den Rucksack mit den Lebensweisheiten sehr sehr nützlich 🙂
Noch ein Nachtrag: Ich überlege jetzt hier auch nicht weiter, will aber nur kurz den Ausgangspunkt meiner Grübelei sagen. Ich rechne eine Firma, die im Servicebereich viele Minijobber beschäftigt, darunter auch Geschwister, die noch zu Hause wohnen. Also bekommen die Eltern die Pauschale und jedes der Kinder auch noch einmal....Da muss ich wirklich das nicht-darüber-nachdenken üben, damit ich nicht in die Depression abrutsche. Aber danke!
Wenn Sie schon so grübeln, gebe ich Ihnen gerne noch einen mit: die Geschwister verbrauchen wohl keine Energie? Bzw. die Familie verbraucht wohl nicht mehr Energie, durch ihre Kinder ....?
Hallo @blas
soweit ich das auf dem Schirm habe wollte der Gesetzgeber damit die Arbeitnehmer, Selbständigen und Gewerbetreibenden entlasten wegen der hohen Treibstoffkosten (Benzin/Diesel) da ja die Fahrten zur Arbeitsstelle oder zum Betrieb dadurch teurer werden - der Benzin u. Dieselpreis von rund 2,20 + Euro war die Ausgangsbasis. Kommt also nicht auf einen eigenen Haushalt an der Strom und Heizungskosten veranlasst.
Deshalb gingen ja auch "typische" Rentner leer aus (müssen nicht zur Arbeit).
Das ein Mini-Jobber (Haupterwerbstätigkeit) mit 1km Arbeitsweg und 1x in der Woche Fahrt genau so viel bekommt wie ein Handwerksgeselle mit 5 Tage-Woche und 50 km täglicher Fahrt hin und zurück, brauchen wir wohl nicht über "Gerecht" zu diskutieren - ist halt so und "nicht-weiter-drüber-nachdenken".
Das die Regelung durch das "Gießkannenprinzip" wieder in eine falsche Richtung geht ist leider wieder unseren Politikern geschuldet die unbedingt die große "Beruhigungspille" verteilen wollten. Bestes Beispiel ist doch auch die November- und Dezember-Hilfe für bestimmte Unternehmen gewesen (75% vom Umsatz als Hilfen verteilen - brauchen wir wohl nicht weiter ausführen).
@blas schrieb:... Also bekommen die Eltern die Pauschale und jedes der Kinder auch noch einmal....Da muss ich wirklich das nicht-darüber-nachdenken üben, damit ich nicht in die Depression abrutsche.
Tja - und wenn die Kinder noch unter 18 oder in Ausbildung sind dann gibts für die Eltern auch nochmal 100 Euro Kinder-Bonus zum Kindergeld für jedes Kind. Also nicht darüber nachdenken!
Schöne Grüsse