Hallo miteinander,
selbst ausführlichste Literatur beantwortet nicht unsere Frage, ob die EPP für Minijobber wirklich nur an ein Beschäftigungsverhältnis geknüpft ist oder ob nicht zumindest ein eigener Haushalt auch eine Voraussetzung sein sollte. Schüler-Ferienarbeiter, unregelmäßig beschäftigte Minijobber in Unterbrechung, Minijobber, die noch bei den Eltern wohnen - sie alle bekommen die EPP? Habe ich einen Denkfehler oder in den FAQ des BMF etwas überlesen?
Vielen Dank vorab, Kerstin Blas
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