Hallo zusammen,
wenn sich eine Mitarbeiterin in Elternzeit mit Elterngeld befindet, gleichzeitig im selben Unternehmen eine geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit ausübt (mit zwei unterschiedlichen Personalnummern angelegt), wie (bzw. über welche Personalnummer) wird die Energiepreispauschale in diesem Fall erstattet?
Wie wird der selbe Fall gehandhabt, wenn die Mitarbeiterin sich in Elternzeit ohne Elterngeld befindet und die geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ausübt?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Wie wäre es mit dem Argument des ersten Dienstverhältnisses?
Hallo Zusammen,
ich habe dieselbe Konstellation.
D.h. das GFB wird in diesem Fall als 1. Dienstverhältnis gewertet?
Vorab vielen Dank.
@SJ_2020 schrieb:
D.h. das GFB wird in diesem Fall als 1. Dienstverhältnis gewertet?
Würde ich nicht sagen. Das 1. Dienstverhältnis besteht ja weiterhin, auch wenn die gegenseitigen Pflichten während der Elternzeit ruhen.
Die Auszahlung muss dann also, wenn möglich, über die PNr des 1. DV erfolgen.
Ist es nicht möglich, erhält man die EPP über die Einkommensteuererklärung.
Wenn ich den Faden mal weiterspinne: Das Finanzamt zahlt dann die EPP, aber nur wegen Elternzeit, da in 2022 kein Elterngeld mehr bezogen (unterstelle ich jetzt einfach mal, wäre ja denkbar), sondern weil ein Minijob besteht. Hätte man dann nicht gleich über die Personalnummer Minijob mit dem Gehalt abrechnen können?