Hallo zusammen,
folgender Fall beschäftigt uns:
Ein Arbeitnehmer hat die Meldung zum 1. Dienstverhältnis nicht pünktlich mit den Löhnen August 2022 bei seinem AG abgegeben. Folglich wurde in LODAS die Auszahlung der Energiepreispauschale auf "NEIN" geschlüsselt.
Mit heutigem Datum hat der AN die Meldung nachgereicht. Nun die Frage:
Kann ich einfach bei der Schlüsselung in den Brennpunkten den AN auf Auszahlung "JA" schlüsseln und die Lohnsteuer-Anmeldung August 2022 wird dementsprechend korrigiert? Bzw. Muss der AN die EPP nun über die ESt-Erklärung holen?
Vielen Dank für Eure Beiträge!
Sie müssen rückwirkend im Bearbeitungsmonat August 2022 die Änderung bei dem Arbeitnehmer vornehmen und dann eine Wiederholungsabrechnung nur für diesen einen Arbeitnehmer vom August 2022 machen, damit die Lohnsteuer-Anmeldung korrigiert wird.
Wenn die Wiederholung verarbeitet ist können Sie erst den September abrechnen.
Gruß
Wenn jetzt die Wiederholung erfolgt, muss für ALLE Mitarbeiter, die am 01.09.2022 anfangen (auch wenn diese aktuell von der Korrektur nicht betroffen sind) die EPP über die Nebenbuchführung 08/2022 erfasst werden.
Nur für mein Verständnis: Wir haben den Sept. noch nicht abgerechnet. Kann ich jetzt noch für alle Korrekturen, die ich für den August machen muss (Austritte zum 31.08. sowie Neueintritte zum 01.09.) eine Nachberechnung für die MA durchführen, oder muss ich das in der Nebenbuchführung machen?
Die Nebenbuchführung nur für die Neueintritte zum 1.9. die EPP berechtigt sind.
Austritte zum 31.8. ganz normal
und dann eine Gesamtwiederholung für den August damit die EPP Anzahl richtig berechnet wird
@bodensee schrieb:Die Nebenbuchführung nur für die Neueintritte zum 1.9. die EPP berechtigt sind.
Austritte zum 31.8. ganz normal
und dann eine Gesamtwiederholung für den August damit die EPP Anzahl richtig berechnet wird
Wobei bei meinen Abrechnung auch Einzelwiederholungen der betroffenen AN aus 08/2022 ausgereicht haben. Wenn nur weitere Neueinstellungen zum 01.09. zu berücksichtigen sind, müsste dann irgendein AN aus 08/2022 wiederholt werden, da für die Neueinstellungen keine Abrechnung 08/2022 angestoßen werden kann.