Hallo liebe Community,
bei folgenden Fall bin ich mir unsicher und benötige eure Hilfe.
Eckdaten:
78 Wochen Ende Krankengeld Abrechnung Mai
Fehlzeiten hatte ich - Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld gewählt (Nahtlosigkeitsregelung). Leider ist der Arbeitnehmer nicht ansprechbar und wir wissen nicht, ob er sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat.
Bisher auch kein Schreiben von der Agentur für Arbeit erhalten.
Abmeldung 30 ist im Mai erfolgt.
Für uns "ruht" das Arbeitsverhältnis und wir haben im Juni Urlaubsgeld ausbezahlt mit der Stammlohnart 864.
Es wurde aber keine DEÜV-Meldung erstellt.
Hätte eine Meldung Abgabegrund 54 erstellt werden müssen im Juni?
War die Fehlzeit richtig gewählt - Ende Bezug Krankengeld / Beginn Bezug Arbeitslosengeld?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn er sich bei Ihnen nicht gemeldet hat und Sie auch keine Aufforderung für eine Arbeitsbescheinigung erhalten haben, muss man davon ausgehen, dass er sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hat. Grundsätzlich wäre hier dann die Aussteuerung zu wählen bis der AN etwas anderes möchte.
Ich gehe davon aus, dass das Urlaubsgeld auf Grund seiner weiteren Erkrankung sozialversicherungsfrei war (keine SV-Tage) und deshalb auch keine Meldung erfolgte.
Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein MA ist bis 17.8. im Bezug KG gewesen und ich habe in der Fehlzeit die Änderung ab dem 18.8. Ende KG/Bezug Arbeitslosengeld ohne Ende erfasst. Die Abmeldung Grund 30 ist erfolgt, der August vollständig mit Lodas abgerechnet. Warum bekomme ich keine Arbeitsbescheinigung Auswertung 442erstellt? (wurde angefordert)
ich freue mich auf hilfreiche Hinweise
Gruß Vanessa
@Vanessa-Klammer_ schrieb:Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein MA ist bis 17.8. im Bezug KG gewesen und ich habe in der Fehlzeit die Änderung ab dem 18.8. Ende KG/Bezug Arbeitslosengeld ohne Ende erfasst. Die Abmeldung Grund 30 ist erfolgt, der August vollständig mit Lodas abgerechnet. Warum bekomme ich keine Arbeitsbescheinigung Auswertung 442erstellt? (wurde angefordert)
ich freue mich auf hilfreiche Hinweise
Gruß Vanessa
Was sagt das Hinweis-/Fehlerprotokoll dazu?
Haben Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung im Register "Zahlungen bei Austritt" in den Listen unter "Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" ein "Nein" ausgewählt"? Dies ist Voraussetzung für die Übermittlung.
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kein Fehler-/Hinweisprotokoll und die Leistungen nach Beendigung wurden auch mit nein eingegeben.
LG Vanessa
Hallo liebe Community,
leider ist der Arbeitnehmer verstorben. Im Juli hatte ich eine Abfrage von der Agentur für Arbeit erhalten und auch gemeldet (Mitarbeiter Juli verstorben). Jetzt durch die Erben habe ich heute erfahren, dass er Zahlungen von der Agentur für Arbeit erhalten hat und nachträglich Erwerbsminderungsrente anerkannt wird. Damit keine doppelten Zahlungen entstehen, würde das untereinander verrechnet (laut Telefonat).
Jetzt meinen erste Frage, muss ich eine Korrektur-Abrechnung machen bezüglich Abmeldung 30?
Die Arbeitsbescheinigung muss manuell angestoßen werden und wird nicht automatisch mit der Lohnabrechnung erstellt.
Jetzt meinen erste Frage, muss ich eine Korrektur-Abrechnung machen bezüglich Abmeldung 30?
Am besten mit der Krankenkasse klären
Habe ich auch gemacht und übermittelt. Mir geht es um den Abmeldegrund 30 - Zahlung Nahtlosigkeit/ Erwerbsminderungsrente.
Ab wann wurde denn die Rente gewährt?
Wenn die rückwirkend gewährt wurde, würde ich zusätzlich in den Stammdaten noch die BGS anpassen.
In Lodas gibt es in den Fehlzeiten auch den Grund "Ende Krankengeld wg. Erwerbsminderungsrente"
Die Unterlagen habe ich mir eben angefordert, damit ich den Sachverhalt mitteilen kann. Es wurde leider nur kurz telefoniert.
Den Erbschein habe ich erhalten.
Es sind aber 3 Personen benannt - d.h. am besten von den Erben schriftlich Bennen lassen, wer hinterlegt werden soll?
Da es sich hier aber rein um Urlaubsabgeltung und Auszahlung vom Zeitkonto handelt würde ich diese dann an die Erben auszahlen - Wenn die Person benannt wurde.
Leider finde ich keine richtige Anleitung, was ich machen muss, wenn es Rentner sind.
Elstam abfragen oder einfach Steuerklasse 6?
SV-Schlüssel 0000?
Welche Lohnart?
Legt man diesen Person dann trotzdem mit Hauparbeitgeber an?
Muss die Auszahlung dann überhaupt für die Erben in den Monat Juli?
Da Unterbrechung vorlag, keine SV-Pflicht und weil es kein laufendes Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers war.
Das Todesdatum hatte ich im Juli hinterlegt und aufgrund der Abmeldung 30 wurde keine Meldung 49 erstellt.
Was mich aber verunsichert, da sich im Dokument auf 34 oder 35 berufen wird.
Laut Telefonat und Rückmeldung von KK wurde das Ende EEL vom 28.05.2026 auf Ende 30.04.2026 gesetzt und ab 01.05.2026 Erwerbsminderungsrente.
Kennzeichen Hauptarbeitergeber nur nach Rückfrage beim auszahlungsberechtigten Erben!
BGS und PGS muss ich passen. Rücksprache mit KK des Erben.
Hast du in Bezug auf Meldung 49 in den Stammdaten "Austritt wegen Tod" und das Sterbedatum hinterlegt?
Wenn zuvor die 30er Meldung abgegeben wurde, kann es natürlich sein, dass diese nicht ersetzt wird.
In den Fehlzeiten musst du dann noch zum 01.05.2026 Ende Krankengeld wg. Erwerbsminderungsrente schlüsseln
Da es sich hier aber rein um Urlaubsabgeltung und Auszahlung vom Zeitkonto handelt würde ich diese dann an die Erben auszahlen
Mal unabhängig davon ob der AN verstorben ist oder nicht. Überstunden müssen im letzten abgerechneten Monat, vor der Unterbrechung, verbeitragt werden. Wird ansonsten in der SV-Prüfung beanstandet.
Wenn man aufgrund der Abrechnungstiefe da jetzt nicht mehr rankommt, könnte man höchsten versuchen über die Märzklausel in 01/2025 noch was zu "retten".
Urlaubsabgeltung hätte ich bereits mit der Aussteuerung bzw. Ende Krankengeld geklärt um da einen sauberen Schnitt zu haben.
Ich würde diese Zahlungen sogar noch auf den Verstorbenen abrechnen und auf das bekannt Bankkonto überweisen. Steuer und SV wären damit abgegolten und die Erben können dann das Netto verteilen.
Vor einer Woche hattest du ja noch nicht mal gewusst, dass er verstorben ist.
Das er verstorben ist war uns bekannt und wir haben auch das Todesdatum hinterlegt.
Wir haben auf den Erbschein gewartet, weil uns gesagt wurde, das Urlaubsabgeltungen usw. nur noch an die Erben gezahlt werden darf.
Das mit dem Zeitkonto und Resturlaub ist bekannt, aber da hier Urlaub nie "verfälllt" und ein Zeitkonto hier auch nicht einfach so ausbezahlt wird, kann ich es jetzt leider auch nicht ändern. Bei dem letzten Gespräch im April, waren wir ja auch alle noch guter Dinge, dass er eine erneute Wiedereingliederung starten kann. (Handwerk)