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Elternzeit rückwirkend stornieren

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letzte Antwort am 14.08.2024 10:13:22 von SteP123
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SteP123
Beginner
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Hallo in die Runde,

 

ich habe den Fall, dass ein MA rückwirkend zur beantragten Elternzeit eine Haushaltshilfe über die KK beantragt hat... Aufgrund der Bürokratie dauerte deren Rückmeldung etwas und nun wurde der MA schon mit Elternzeit abgerechnet, ist aber rückwirkend gesehen als Haushaltshilfe zu Hause gewesen.

 

Wie bekomme ich die Abrechnung wieder "sauber" ohne, dass der MA unter Elternzeit läuft (rückwirkend).

 

Danke vorab.

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @SteP123,

 

geht es Ihnen um die Löschung der Elternzeit?
Entfernen Sie die Elternzeit unter Personaldaten | Mutterschutz in der Registerkarte Elternzeit und unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten.
Mit der nächsten Abrechnung erfolgt dann automatisch die rückwirkende Stornierung der Elternzeit.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
SteP123
Beginner
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Hallo,

 

ja - genau darum ging es. 😉
Manchmal kann es so einfach sein.

Ich war ehrlich gesagt nur verwundert, dass es in der Probeabrechnung keine rückwirkend korrigierte Abrechnung für den Vormonat gibt. 

Danke aber schon mal für die Auskunft! 🙂

lohnhilfe
Meister
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Müsste das dann nicht trotzdem als Unterbrechung erfasst werden, da ja die KK den Verdienstausfall erstattet?

LG
VM
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @SteP123 ,

 

ich habe nur eine Frage am Rande; obwohl es mich ja eigentlich gar nichts angeht:

 


@SteP123  schrieb:

 

...  ist aber rückwirkend gesehen als Haushaltshilfe zu Hause gewesen.

 

Die Krankenkasse bezahlt eine "Haushaltshilfe" für fünf Tage pro Woche a wieviel Stunden? Respekt!

 

Vor 16 Jahren gewährte die AOK bei einer kranken, zu 98% bettlägerigen Mutter eines acht Monate alten Babys und einem in Vollzeit berufstätigen Vater entweder die Kosten für zwei Stunden Kinderbetreuung am Tage oder für drei mal zwei Stunden Haushaltshilfe pro Woche ... Das war nur über den ganztägigen Einsatz der Großeltern zu wuppen; als die dann gesundheitlich nicht mehr konnten, nahm der Vater Elternzeit.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

SteP123
Beginner
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@lohnexperte  schrieb:

Hallo @SteP123 ,

 

ich habe nur eine Frage am Rande; obwohl es mich ja eigentlich gar nichts angeht:

 


@SteP123  schrieb:

 

...  ist aber rückwirkend gesehen als Haushaltshilfe zu Hause gewesen.

 

Die Krankenkasse bezahlt eine "Haushaltshilfe" für fünf Tage pro Woche a wieviel Stunden? Respekt!

 

Mittlerweile kann der Vater wohl selbst betreuen und kann mehrere Woche bezahlt von der KK bezahlt werden. Erst hatte der Vater auch "Elternzeit" beantragt, dieses dann aber getauscht gegen die Freistellung als Haushaltshilfe, da ihm fast der gleiche Zeitraum als "Haushaltshilfe" bewilligt wurde. (Da hat sich dann wohl etwas getan bei den Krankenkassen) Ich war auch überrascht... und daher darf ich es nun ändern. 

 

 

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SteP123
Beginner
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@lohnhilfe  schrieb:

Müsste das dann nicht trotzdem als Unterbrechung erfasst werden, da ja die KK den Verdienstausfall erstattet?


 

Ich habe unter den Abwesenheiten dann die "vollständ. Freistellung für Betreuung/Begleitung Pflegebedürftiger" genommen in unserem Fall.

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letzte Antwort am 14.08.2024 10:13:22 von SteP123
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