Hallo Zusammen,
ich möchte gern auf Euer Schwarmwissen zurückgreifen.
Wir haben einen Mitarbeiter der ab dem 25.8.2025 für 2 Monate Elternzeit in Anspruch nimmt.
Leider hatten wir die Fehlzeit vor dem Lohnlauf vergessen einzutragen. Wir haben erst danach die Fehlzeit eingetragen. Es ergab sich eine Überzahlung (alles kein Problem).
Meine Frage ist:
Wie kann ich den Grundvergütungsbetrag, um den es gekürzt wurde, selbst errechnen? (Wir haben schon versucht: Grundgehalt / 30 SV-Tage x 6 Tage - aber wir kommen nicht auf den Wert der Kürzung)
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
S. K.
Hallo,
wenn du den Kürzungsbetrag ermitteln möchtest, reicht die Berechnung mit 30 SV-Tagen oft nicht, weil in der Lohnabrechnung nach dem vereinbarten Monatsgehalt und den tatsächlichen Kalendertagen des Monats gerechnet wird.
Bei einem festen Monatsgehalt wird die Kürzung in der Regel so ermittelt:
Monatsgehalt ÷ Kalendertage des Monats × Tage der Elternzeit
Im August 2025 hat der Monat 31 Kalendertage. Für eine Abwesenheit ab dem 25.8. sind das 7 Tage.
Beispiel: 4.000 € Gehalt ÷ 31 × 7 = 903,23 € Kürzung.
Wenn du in der Software andere Werte siehst, prüfe bitte, ob dort eventuell Abrechnungsregeln wie Teilmonatsfaktoren oder abweichende Rundungen hinterlegt sind. Dann würde die Abrechnung leicht abweichen.
Viele Grüße
Moin,
welche Kürzung hinterlegt ist sehen Sie in den Mandantendaten unter
oder abweichend beim Arbeitnehmer unter
Die Kürzung kommt auf die von ihnen beim Mandaten hinterlegte Kürzungsformel an.