Hallo, ich habe eine sv-freien Gesellschafter-Geschäftsführer welcher 4 Wochen in Elternzeit gehen möchte.
Wie genau rechne ich das ab? Wie bei "normalen" sv-pflichtigen Arbeitnehmern auch?
Danke & Grüße
Isabel
Gelöst! Gehe zu Lösung.
mmh, was steht denn im Vertrag, bzw. was wurde dazu geregelt?
Hallo,
rechtlich können wir Sie hier leider nicht beraten.
Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Krankenkasse.
Sie müssten aus meiner Sicht die Elternzeit normal erfassen. Der Mitarbeiter wird dann unterbrochen und erhält kein Entgelt.
Also - ich bin kein Steuerberater sondern "nur" Lohnabrechner, habe daher wenig Ahnung von den Auswirkungen einer Nichtzahlung auf die GmbH ... ich denke aber auch, dass hier der Vertrag gesichtet werden sollte und auf jeden Fall müsste wohl ein Beschluss her. Ansonsten sehe ich das auch so, dass dann ganz normal die Fehlzeiten eingebucht werden können.
hm, im Vertrag ist dazu nichts geregelt. Gesellschafterbeschluss ist klar.
Ich habe jetzt mal gesagt er soll mit seiner privaten Krankenversicherung reden ob er da Anspruch auf Elterngeld hat..