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Elternteilzeit Midijob

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letzte Antwort am 06.02.2024 20:27:36 von vw
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SaMaHe90
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

ist es bei einem, wegen Elternzeit ruhenden, Vollzeitarbeitsvertrag möglich einen Midijob (Elternteilzeit) abzurechnen? 

Kann es da u.U.  versicherungstechnisch Probleme geben oder evtl. wegen der reduzierten Stunden?

 

Viele Dank für die Hilfe und viele Grüße 

 

 

 

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 8
1639 Mal angesehen

Bis 30 Std./Woche kein Problem. Ich würde aber auf einer anderen Perso-Nr. abrechnen, damit die Elternzeit-PN weitere Kindschaftsereignisse, "abarbeiten" kann.

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
1585 Mal angesehen

Mein Kenntnisstand war dies nur bei einer geringfügigen Beschäftigung zu tun ?! Damit alle Meldungen im Hintergrund korrekt laufen (BG, Anzahl Mitarbeiter etc.) 

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zwilling
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
1554 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben in solchen Fällen auch nur die Stunden reduziert.

Der*die Mitarbeiter*in kann ja 30 Stunden arbeiten.

 

M.E. steht dem auch keine Midijob im Wege, hab zumindest noch nicht dazu gelesen.

Im Zweifelsfall mal bei seiner*ihrer Krankenkasse nachfragen.

 

LG

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vw
Erfahrener
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Nachricht 5 von 8
1535 Mal angesehen

Hallo,

da gibt es auch ein Dokument zu und so kenne ich es auch (bei Nicht-Minijobs!).

https://apps.datev.de/help-center/documents/1002430

Also Fehlzeit beenden und Daten anpassen.

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Chance
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 8
1517 Mal angesehen

Hallo,

 

derzeit sind sogar durchschnittlich 32 Std./W. während der Elternzeit unschädlich (ein weitere Details gilt es zu beachten).

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
SaMaHe90
Beginner
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Nachricht 7 von 8
1465 Mal angesehen

Ok, danke. Aber die Elternzeit ist ja durch den Midijob nicht beendet?

Also wenn sie innerhalb der Elternzeit wieder schwanger würde und ihre Elternzeit zum Mutterschutz beenden würde bekäme sie nach ihrem ursprünglichen Vertrag den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und nicht nach dem Lohn mit der verminderten Stundenzahl. 

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vw
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
1462 Mal angesehen

Guten Abend,

das ist meiner Kenntnis nach anders:

 

Arbeitet eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit Teilzeit und wird sie in dieser Zeit erneut schwanger, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Seine Höhe berechnet sich in diesem Fall aus der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld von 13 EUR und dem Arbeitsentgelt im Referenzzeitraum, also während der Teilzeittätigkeit. Die Höhe errechnet sich nach den allgemeinen Regeln.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschutz-verguetung-und-gewaehrung-sonstiger-leistungen-33-zuschuss-bei-ueberschneidung-von-mutterschutz-und-elternzeit_idesk_PI42323_HI1261259.html

 

oder hier:

 

Das kommt darauf an, ob Sie während Ihrer Elternzeit Teilzeit arbeiten oder nicht:

Wenn Sie Teilzeit arbeiten, erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss. Ihr Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden dazu dann aus dem Einkommen, das Sie aus Ihrer Teilzeitarbeit haben, berechnet.

Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen Frage 4

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 06.02.2024 20:27:36 von vw
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