Hallo,
ist es bei einem, wegen Elternzeit ruhenden, Vollzeitarbeitsvertrag möglich einen Midijob (Elternteilzeit) abzurechnen?
Kann es da u.U. versicherungstechnisch Probleme geben oder evtl. wegen der reduzierten Stunden?
Viele Dank für die Hilfe und viele Grüße
Bis 30 Std./Woche kein Problem. Ich würde aber auf einer anderen Perso-Nr. abrechnen, damit die Elternzeit-PN weitere Kindschaftsereignisse, "abarbeiten" kann.
Mein Kenntnisstand war dies nur bei einer geringfügigen Beschäftigung zu tun ?! Damit alle Meldungen im Hintergrund korrekt laufen (BG, Anzahl Mitarbeiter etc.)
Hallo,
wir haben in solchen Fällen auch nur die Stunden reduziert.
Der*die Mitarbeiter*in kann ja 30 Stunden arbeiten.
M.E. steht dem auch keine Midijob im Wege, hab zumindest noch nicht dazu gelesen.
Im Zweifelsfall mal bei seiner*ihrer Krankenkasse nachfragen.
LG
Hallo,
da gibt es auch ein Dokument zu und so kenne ich es auch (bei Nicht-Minijobs!).
https://apps.datev.de/help-center/documents/1002430
Also Fehlzeit beenden und Daten anpassen.
Gruß, vw
Hallo,
derzeit sind sogar durchschnittlich 32 Std./W. während der Elternzeit unschädlich (ein weitere Details gilt es zu beachten).
Ok, danke. Aber die Elternzeit ist ja durch den Midijob nicht beendet?
Also wenn sie innerhalb der Elternzeit wieder schwanger würde und ihre Elternzeit zum Mutterschutz beenden würde bekäme sie nach ihrem ursprünglichen Vertrag den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und nicht nach dem Lohn mit der verminderten Stundenzahl.
Guten Abend,
das ist meiner Kenntnis nach anders:
Arbeitet eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit Teilzeit und wird sie in dieser Zeit erneut schwanger, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Seine Höhe berechnet sich in diesem Fall aus der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld von 13 EUR und dem Arbeitsentgelt im Referenzzeitraum, also während der Teilzeittätigkeit. Die Höhe errechnet sich nach den allgemeinen Regeln.
oder hier:
Das kommt darauf an, ob Sie während Ihrer Elternzeit Teilzeit arbeiten oder nicht:
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss. Ihr Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden dazu dann aus dem Einkommen, das Sie aus Ihrer Teilzeitarbeit haben, berechnet.
Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen Frage 4
Gruß, vw