Hallo ihr Lieben,
das neue Abrufverfahren hat mir bei einem Arbeitnehmer eine Elterneigenschaft eingespielt. Er ist 2019 bei unserem Mandanten angefangen, hat damals keine Kinder angegeben und wird seitdem mit dem Beitragszuschlag in der PV, also kinderlos abgerechnet. Durch die neue Elterneigenschaft erstellte Lohn & Gehalt mit der Augustabrechnung eine Beitragskorrektur rückwirkend für Juli 2025. Der Haken bei "Elterneigenschaft nachgewiesen" wird dadurch nicht gesetzt! Nur das Verarbeitungsprotokoll enthält den Hinweis, dass der Beitragszuschlag korrigiert wurde. Hier finde ich die Umsetzung des Programms nicht optimal. Wenn ich im August das Verarbeitungsprotokoll nicht sorgfältig gelesen hätte, wäre mir diese Nachberechnung vielleicht gar nicht aufgefallen. Und ab September wäre dann der Elternbeitrag einbehalten worden, ohne dass mir Nachweise dafür vorliegen. Ich hätte eine Fehlermeldung besser gefunden statt einer automatischen Nachberechnung.
Ich habe dann die Geburtsurkunden angefordert und zwei Kinder in der Kinderverwaltung angelegt. Zur Probeabrechnung September rechnet Lohn & Gehalt sowohl den Beitragszuschlag für Kinderlose zurück als auch den Beitragsabschlag für die beiden Kinder, und zwar beides rückwirkend bis 01.2024! Ist es richtig, dass automatisch so weit zurückgerechnet wird? Geschlüsselt habe ich 08.25 (Nachweis liegt vor). Weiß jemand die gesetzliche Grundlage dafür? Ich habe bei der Datev nachgefragt, aber sie dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Theoretisch könnte auch die Frage kommen, was mit dem Zeitraum 2019 bis 2023 ist, in dem er ja auch zu hohe PV-Beiträge gezahlt hat.
Das neue Verfahren sollte uns eigentlich die Arbeit erleichtern. Aktuell finde ich, dass das Gegenteil der Fall ist.
Freue mich auf eure Rückmeldungen.
LG
Monika
Hallo @MoneH ,
hier mal ein Link zum Thema bis wann rückwirkend zu ändern:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Historischer-Abruf-Kinder-PV/m-p/500117#M124957
Dort auch mal meinen Beitrag Nummer 4 mit dem Link zum GKV Schreiben beachten.
Demnach ist zugunsten des Mitarbeiter bis 1.7.2023 zu korrigieren, selbst wenn er keine oder falsche Angaben bisher gemacht hat.
Schönen Tag noch
Frank Bähren
Hallo @FrankB,
lieben Dank für die Antwort.
In dem besagten Link geht es nur um den Beitragsabschlag bis 07.2023, den Beitrag also bei mehreren Kindern.
Das Programm macht aber auch eine Korrektur für den Beitragszuschlag, erstattet also den Kinderlosenzuschlag bis 01.24. Ist das so weit rückwirkend okay? Wenn ja, wo steht das? Sonst galt doch der geringere Beitrag erst ab dem Monat, der auf den Monat der Nachweiserbringung folgte.
LG
Hallo @MoneH,
hallo @lohnexperte,
in dem Link und dem Schreiben der GKV Punkt 5.6.4 (letzter Absatz auf Seite 32) geht es um die Korrektur ab dem 01.07.2023 (Beginn des Nachweisverfahrens). Zeiten davor bleiben außen vor und sind im Rahmen einer DRV Prüfung zu ändern.
Ich persönlich arbeite mit LODAS, denke aber das die Korrektur nur ab 01/2024 aufgrund der Rückrechnungstiefe nur ins Vorjahr erfolgt. Juli bis Dezember 2023 müsste über das SV-Meldeportal erfolgen.
mit freundlichen Grüßen
Frank Bähren
Für mich geht es um den möglichen Historie-Abruf nur um den Beitragssabschlag. Hier gab es das vereinfachte Verfahren.
Für den Nachweis der Elterneigenschaft war bisher immer ein Nachweis nötig (Kinderfreibetrag, Geburtsurkunde)
Ich würde hier nicht rückwirkend korrigieren.
Ich habe nichts korrigiert. Das macht Lohn & Gehalt automatisch.
Das ist ja u. a. das, was ich auch bemängele.
Warum wird automatisch rückwirkend korrigiert? Bei Lodas ist das nicht so sondern nur wenn der Historische Abruf gestartet wird.
Wie viele schreiben würde ich die Elterneigenschaft nicht rückwirkend ändern. Das hat nichts mit dem Beitragssabschlag zu tun.
In unser Kanzlei werden wir die historische Abrufe bei Abweichungen nicht durchführen. Alle Mutarbeiter wurden aufgefordert Kinder bekannt zu geben. Schuldigkeit getan .
Verzinsung ist somit auch raus .
Dann sollen es die nächsten Prüfer aufgreifen