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Elektronische Meldung für Wechsel in die Private Krankenversicherung

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letzte Antwort am 29.10.2025 21:19:34 von Lohnnutzer
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OlafB
Einsteiger
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Hallo Community!

 

Folgendes Beispiel:


Ein Arbeitnehmer trat mit der konkreten Frage an uns heran, das er in die Private Krankenversicherung wechseln möchte zum 01.12.2025. Er wird die Beitragsbemessungsgrenze auf jeden Fall überschreiten.

 

Seine bisherige Krankenversicherung teilte ihm mit das er laut eigener Aussage für eine vorzeitige Elektronische Meldung für diesen Wechsels sorgen müsste. 

 

Hätte jemand einen Tipp worum es sich bei dieser Meldung handelt und wie man diese in Lodas vorzeitig auslöst? 

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 6
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Keine Ahnung, was da gemeint sein könnte.

 

Evtl. einfach die Kündigung im Onlinekonto oder zusätzlich noch schriftlich, die ja eh erst im übernächsten Monat wirksam wird.

 

Vielleicht ist nur das als elektr. Meldung gemeint.

 

Ruf ansonsten einfach selbst an. 🙂

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Wie ist denn der Versicherungsstatus zur Zeit. Ist der Mitarbeiter bereits für dieses Jahr als JAE-Überschreiter freiwillig Krankenversichert geschlüsselt.

 

Eine Änderung ist im laufenden Jahr nur bei Gehaltssenkung möglich bzw. verpflichtend .

 

Ist er für 2025 noch pflichtversichert müssen sie zum 01.01.2026 prüfen . Dann ggf. Umschlüsseln . Die Meldung würd dann nur der Gehaltsabrechnung Januar 2026 erstellt (Abmeldung zum 31.12.2025 mit 1111 und neu Anmeldung zum 01.01.26y

In diesem Fall ist die PKV ab 01.01.2026 möglich 

 

Ist der Mitarbeiter bereit freiwillig KV kann er zum 12.25 wechseln . Eine Umschlüsselung erfolgt dann mit der Gehaltsabrechnung 12.25

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OlafB
Einsteiger
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Der Arbeitnehmer ist weiterhin pflichtversichert geschlüsselt, obwohl er bereits in 2024 die Grenze überschritten hatte.

 

Er möchte nun ab Dezember 2025 in die Private Krankenversicherung wechseln. Hat laut eigener Aussage mit seiner Krankenversicherung gesprochen, das diese eine elektronische Meldung für den Wechsel benötigen. 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Das klingt dann danach, als müsste dies rückwirkend ab 01/2025 mit freiwilliger KV statt Pflichtversicherung abgerechnet werden, damit die entsprechende Ab-/Anmeldung zum 31.12.2024/01.01.2025 bei der KK vorliegt.

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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Wenn hier ein Fehler passiert ist muss wenigstens ab Januar 2025 rückwirkend auf Freiwillige KV umgeschlüsselt werden.

 

Dann kommt ja eine Ummeldung auf 01.01.2025

 

 

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letzte Antwort am 29.10.2025 21:19:34 von Lohnnutzer
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