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Elektronische Lohnsteuerkarte - Fehlermeldung keine gültige Anmeldung

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letzte Antwort am 04.08.2022 07:38:16 von ChristineBoger
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ChristineBoger
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Hallo Zusammen,

 

ich habe nach der letzten Abrechnung im Fehlerprotokoll folgende Meldung erhalten:

 

Elektr. Lohnsteuerkarte: für folgenden AN liegt keine gültige Anmeldung vor. Bitte prüfen Sie, ob eine Anmeldung notwendig ist und führen Sie diese ggf. über Mitarbeiter/Elektronische Lohnsteuerkarte durch. 

 

Dies habe ich getan. Diesen Monat taucht wieder die selbe Fehlermeldung auf. Ich habe dann beim Finanzamt angerufen. Der AP teilte mir mit, das bei dem AN keine Anmeldung vorliegt. Tätig ist der AN schon ab dem 01.10.2020.

Gibt es hier eine andere Vorgehensweise zur Anmeldung  oder wie liegt hier der Fehler?

 

Lieben Dank im Voraus 

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 7
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Eigentlich sollte es spätestens nach Ihrem erneuten Anmeldeversuch ein Rückübertragungsprotokoll gegeben haben, wo ein Fehler auftaucht. Denken Sie bitte immer daran, wenn Sie eine erneute Anmeldung versuchen:

Eintrittsdatum = immer das tatsächliche Eintrittsdatum

Meldedatum muss immer in der Zukunft liegen. Also am Besten Folgetag wählen.

MfG
T.Kahl
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ChristineBoger
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Habe das einmal versucht: 

 

Meldedatum muss immer in der Zukunft liegen. Also am Besten Folgetag wähle

 

Habe in den vorherigen Auswertungen gesehen, dass der Fehler schon länger vorliegt - ich hoffe es hat sich dann erledigt 🙂 

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ChristineBoger
Beginner
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Nachricht 4 von 7
338 Mal angesehen

Leider hat es erneut nicht geklappt. 

 

Gibt es noch weitere Lösungsvorschläge? 

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pogo
Experte
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Welche Meldungen erhältst du über das Übernahmeprotokoll rückgemeldet?

 

Was steht im Fehlerprotokoll?

 

Ich würde auch mal den Meldeverlauf der elektr. Lohnsteuerkarte, Auswertung 462, über die temporäre Auswertungssteuerung anfordern. Am besten von 01/2021 bis 08/2022 und schauen, was da drin steht.

 

Die Anmeldung muss so funktionieren:

Beschäftigungsbeginn: 01.10.2020

Meldebeginn: 01.01.2022

Kennzeichnung AG: Haupt-AG

 

 

Und lass dich nicht durch verwirrende Meldungen irritieren.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 7
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@pogo  schrieb:

 

 

Die Anmeldung muss so funktionieren:

Beschäftigungsbeginn: 01.10.2020

Meldebeginn: 01.01.2022

Kennzeichnung AG: Haupt-AG

 

 


Das funktioniert aber m.E. nur, wenn noch keine Anmeldungen mit Meldebeginn danach ins Rechenzentrum geschickt wurden. Sonst sind alle vorhergehenden Termine "verbraucht". 

 

Ich würde empfehlen, einen Servicekontakt zum Programmservice LOHN aufzumachen, damit sich dort jemand die konkreten Meldungen angucken und Ihnen sagen kann, wie Sie den AN jetzt angemeldet bekommen.

ChristineBoger
Beginner
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Danke, hat endlich geklappt! 😊

 

Liebe Grüße

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letzte Antwort am 04.08.2022 07:38:16 von ChristineBoger
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