Hallo,
ich bin sehr überrascht, dass bei einer Betriebsprüfung der RV moniert wurde, dass wir statt des Standard-U1 Satzes von 70 % nur den Beitrag für die in Lohn-und Gehalt unter
Mandantendaten / Sozialversicherung / Gesetzliche Krankenkassen / TKK /
Umlageart bezüglich Umlage 1
ausgewählten U1_3 = 50 % an die TKK-Krankenkasse abgeführt wurde. Nachdem es seit Anmeldung zu keinem Erstattungsantrag kam ist dies der Krankenkasse angeblich nicht aufgefallen.
Meine Frage:
Ich bin davon ausgegangen, dass bei einem neu angelegten Mandanten durch auswählen
der oben genannten Umlageart U1_3 diese abweichende U1 Wahlerklärung auch elektronisch an
die Krankenkasse übermittelt wird.
Kann es wirklich sein, dass Datev dies nicht automatisch elektronisch übermittelt und ich
- trotz der o.g. systemseitigen Einstellungen - das Papierformular der Krankenkasse ausfüllen und
versenden muss. Das erscheint mir fast unmöglich, da man ja auch sonst kaum anders als auf
elektronischem Wege mit einer KK Daten austauschen kann.
Was ist jetzt bei einer Änderung des Umlagesatzes zum nächsten Jahresanfang ?
Diese Änderung wird dann durch Datev elektronisch übermittelt oder nicht ?
Danke für Aufklärung
Eva
Ergänzung:
Der Mandant wurde 02/2021 in Datev angelegt.
Der betreffende MA war ab 1.2.21 als Minijobbler tätig.
Ab 1.9.21 wurde er als normal SV-pfl. Angestellter bei der TKK.
Andere Angestellte bei der TKK gab und gibt es nicht.
angemeldet.
In den Auswertungen kannst du nachsehen, welcher U1-Satz übermittelt worden ist.
Wenn aber die Krankenkasse vor langer Zeit schonmal mit U1_1 genutzt worden ist und erst jetzt, nach langer Pause, wieder unterjährig abgerechnet wurde, gilt der früher gewählte U1-Satz und eine Änderung ist erst zum nächsten Januar möglich.
Bei dir war es aber ein neuer Mandant, der vorher noch nie AN angestellt hatte?
Dann sollte eigentlich die Übermittlung funktioniert haben.
Wenn du das in der Auswertung nachvollziehen kannst, wäre die KK zu kontaktieren, warum der übermittelte U1-Satz nicht berücksichtigt worden ist.
Der Prüfer kann ja auch nur vergleichen, was ihm die KK als aktiver Satz meldet.
Wenn das aber eine "normale" SV-Prüfung ist, prüfen die ja die letzten drei Jahre, also 2022-2024 2021-2024.
Gab es in 2022 die elektronische Übermittlung der Wahlerklärung schon? Ich bin der Meinung, zu der Zeit musste den KK dies noch gesondert mitgeteilt werden.
Update:
Jahreszahlen mit freundlicher Unterstützung von @pogo korrigiert 😁
Geb ich dir vollkommen Recht, nur dass bei uns immer 4 Jahre geprüft werden. 😉
Juli 2023 gab es die ersten 435er Auswertungen bei uns.
Dann ist also die Frage, wann wurde der Mandant erstmalig abgerechnet und wurde die Wahlerklärung an die KK geschickt?
Oder zu wann sollte der U1-Satz später geändert werden?
@pogo schrieb:Dann ist also die Frage, wann wurde der Mandant erstmalig abgerechnet
Ich würde eher sagen: wann wurde die TK erstmalig angelegt/abgerechnet? Der Mandant kann ja schon sein 2001 abgerechnet werden, wenn er aber erstmals in 2023 einen Mitarbeiter bei der TK hatte …
Und wenn es da eine Unterbrechung gab, von wann bis wann?
Hallo,
danke für deine Grundsatzinfo. Ich habe in keiner meiner Auswertungen Angaben
zum gemeldeten U1 Satz gefunden.
In welchen Auswertungen sollte ich das denn deiner Meinung nach finden.
In den mtl. SV-Meldungen ist natürlich der zu dem von mir gemeldeten ermäßigten
Beitrag 50 % ausgewiesen und abgeführt.
Aber wo finde ich eine Grundsatzmeldung zum U1 Satz.
in 2021 ist das noch in Papierform gelaufen, muss also abgeheftet / gespeichert sein.
Außerdem wird bei "Bestandskrankenkassen" auch der derzeitige Wechsel in einen anderen U1 Satz nicht elektronisch in L+G gemeldet. Dafür muss man elektronisch von der Krankenkasse "eingeladen" worden sein.
Die TK behauptet das nicht zu können, das habe ich gerade in vielen Telefonaten mit der TK durch. Mir treten da einfach nur noch die Tränen in die Augen.
Hallo,
du kannst mir glauben, dass ich bereits in meinen Auswertungen nachgeschaut habe, ob irgendwo der U1_Satz gemeldet wurde. Ich kann aber keine finden.
Vielleicht kannst du mir sagen, auf welche "Auswertung" du dich beziehst.
Auch die KK habe ich selbstverständlich schon kontaktiert.
So kommt die Ausgangssituation für meine Frage ja zustande - nämlich, dass die KK sagt, sie hätte keinerlei gegenteilige Meldung zu dem Standard 70 % erhalten.
@Uttner1 schrieb:
Vielleicht kannst du mir sagen, auf welche "Auswertung" du dich beziehst.
Die Meldung sollte auf der Mandantenauswertung DÜ-Prot. Arbeitgeberkonto Krankenkassen dokumentiert werden.
Hallo,
ja es werden 4 Jahre geprüft. 2021 bis 2024 - Neuanmeldung des Mandanten und des MA war 2021.
Es war aber noch nie jemand krank, weshalb es noch zu keiner
In der Datev Hilfe finde ich die Aussage:
Die Auswertung 435 'DÜ-Protokoll Arbeitgeberkonto Krankenkassen" wird bei Änderungsmeldungen
mit der nächsten Abrechnung erstellt.
Die Frage ist nun, ab wann gibt es diese "automatische Meldung" und wird diese ab dann
automatisch erstellt, auch wenn es den Mandanten vor der Schaffung der Meldung bereits gab.
Die elektronische Meldung zum Arbeitgeberkonto gibt es erst seit Juli 2023.
Da sich aber bei deinen Einstellungen nichts geändert hat, es war ja durchgehend U1_3 gewählt, gab es auch keine Meldung und keine Auswertung.
Wenn 2021 kein U1-Satz in Papierform an die Krankenkasse gewählt worden ist, gilt der allgemeine Satz.
Ist halt Pech dann und die Nachberechnung ok.
Ab Januar 2026 kannst du auf den ermäßigten Satz wechseln.
Wie und ob Lohn und Gehalt das übermitteln kann, kann ich dir als LODAS-Nutzer leider nicht sagen.