Hallo, ich bin sehr überrascht, dass bei einer Betriebsprüfung der RV moniert wurde, dass wir statt des Standard-U1 Satzes von 70 % nur den Beitrag für die in Lohn-und Gehalt unter Mandantendaten / Sozialversicherung / Gesetzliche Krankenkassen / TKK / Umlageart bezüglich Umlage 1 ausgewählten U1_3 = 50 % an die TKK-Krankenkasse abgeführt wurde. Nachdem es seit Anmeldung zu keinem Erstattungsantrag kam ist dies der Krankenkasse angeblich nicht aufgefallen. Meine Frage: Ich bin davon ausgegangen, dass bei einem neu angelegten Mandanten durch auswählen der oben genannten Umlageart U1_3 diese abweichende U1 Wahlerklärung auch elektronisch an die Krankenkasse übermittelt wird. Kann es wirklich sein, dass Datev dies nicht automatisch elektronisch übermittelt und ich - trotz der o.g. systemseitigen Einstellungen - das Papierformular der Krankenkasse ausfüllen und versenden muss. Das erscheint mir fast unmöglich, da man ja auch sonst kaum anders als auf elektronischem Wege mit einer KK Daten austauschen kann. Was ist jetzt bei einer Änderung des Umlagesatzes zum nächsten Jahresanfang ? Diese Änderung wird dann durch Datev elektronisch übermittelt oder nicht ? Danke für Aufklärung Eva Ergänzung: Der Mandant wurde 02/2021 in Datev angelegt. Der betreffende MA war ab 1.2.21 als Minijobbler tätig. Ab 1.9.21 wurde er als normal SV-pfl. Angestellter bei der TKK. Andere Angestellte bei der TKK gab und gibt es nicht. angemeldet.
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