Hallo,
ich steh heute etwas auf dem Schlauch.
AN hat Ebike Leasing und tritt Ende des Monats aus dem Unternehmen aus. Als "Abfindung" bekommt er das Bike geschenkt. D.h. wir haben den Vertrag mit der Leasing vorzeitig gelöst und das Rad bezahlt.
Ist ein Sachbezug und SV und ST Pflichtig, richtig?!?
Wir buchen mit SKR 03, wie gebe ich das in Lodas ein??
Mit vollem Bruttoankaufpreis oder die Differenz zwischen üblichen Marktwert und Kaufpreis?
Danke für eure Hilfe
Hallo @lotte,
rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Hallo,
Vorschlag:
Vorher Probeabrechnung / Netto ohne Bike ermitteln
Kaufpreis von Netto auf Brutto Hochrechnen / Nettobezug
Das heißt Steuer und SV trägt der Arbeitgeber
Dann unten im Netto wieder abziehen.
Prüfen ob vorheriges Netto wieder erreicht wird
Dann ist es Geschenk.
Den tatsächlichen Wert zu ermitteln ist meist schwierig, außer der Fahrradhändler macht eine Ankaufangebot für das Fahrrad, welches höher als der Preis aus dem Leasing ist.
Ich würde es als Geschenk des Arbeitgebers sehen, zumindest, wenn kein Dokument existiert, in dem steht, dass damit z.B. Ansprüche wie Urlaubsabgeltung o.ä. abgegolten sind.
Bis 10.000 Euro mit Pauschalversteuerung möglich, aber sv-pflichtig. SV kann aber der AG aber übernehmen ( = geldwerter Vorteil). Ist auch recht einfach in Lodas einzugeben, siehe Dokument 1035160.
Vielleicht lässt sich das Rad als Inflationsprämie/Sachbezug übergeben. Wenn die IAP noch nicht ausgeschöpft ist und der Preis reinpasst? 😁
nein, leider keine Prämie mehr übrig. Bleibt nur der Sachbezug SV und St muss AN bezahlen.
Haben Sie dazu eine Lösung?
Hallo,
das soll nicht pauschal versteuert werden, Sachbezug SV und St pflichtig.
Zunächst einmal würde ich empfehlen mir vom Fahrradladen meines Vertrauens ein Kaufangebot machen zu lassen.
--> Sonderabschreibung auf Grund:
- Schäden am Lack
- gerissener Sattel
- überdurchschnittliche Laufleistung des Akkus
- Sturzschaden an den Schutzblechen
-......
Damit wäre der zu berücksichtigende Betrag in LODAS zu schmälern.
Mit dem Kaufangebot durch einen unabhängigen Dritten belegt. Soll der SV Prüfer sich doch im Zweifel daran aufreiben....