Guten Morgen,
zum 01.09. wurde ein Minijobber eingestellt. Er erhält auch noch Arbeitslosengeld I und hat über diesen Bezug die 100€ Energiezuschuss bekommen.
Bekommt er die Energiepreispauschale trotzdem in voller Höhe. Unser erster Ansatz war ja, da er im Juli Anspruch auf die 100€ über die Agentur hatte und jetzt am 01.09. eine Beschäftigung aufgenommen hat. Leider haben wir über diesen Fall speziell nichts gefunden.
Vielen Dank
VG
Guten Morgen, was sagt den den Arbeitsagentur?
Meine Meinung: Wenn der Arbeitnehmer die geforderten Voraussetzungen erfüllt (erstes Dienstverhältnis, Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland), hat er Anspruch. Alles darüber hinausgehende, geht mE zu weit und kann gar nicht wirklich von uns abgeprüft werden.
Immer wieder :
Ist er am 1.9. beschäftigt ? - Ja
erhält er Entgelt ? - Ja
Liegt die Bestätigung des Minijobers vor, das es sich um den Hauptarbeitgeber handelt ? - steht nichts dazu im Sachverhalt ? Ja => EPP , Nein => keine EPP
Gibt der AG monatlich Lstanmeldungen ab ? Ja ?
Dann ist die Rechsfolge zwingend EPP Ja und zwar völlig unabhängig davon ob er vom Jobcenter einen Energiezuschuss erhalten hat.
er hat uns bestätigt, dass der Mandant einziger Arbeitgeber ist. Er bekommt halt zusätzlich noch ALG I. Wir haben bisher auch alles so gelesen, dass er es bekommt, aber nichts schriftlich gefunden. Weder in der FAQ's oder auf einer anderen Seite. Der Mandant möchte es aber schriftlich. Wenn es das nicht gibt, schicken wir ihm die FAQ's. Für ihn ist es eh ein durchlaufender Posten.
Hab die FAQ gerade nicht auswendig auf dem Schirm, da kann vlt. @Uwe_Lutz weiterhelfen, der ist da fitter als ich. Ist aber meine ich aus den FAQ herauszulesen.
Da habe ich vorhin hineingeschaut. Dort stehen die Anspruchsvoraussetzungen drin, wie ich sie oben geschildert habe. Von einer Querprüfung hinsichtlich anderer Förderungen steht nichts drin. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das auch so gewollt ist.
@Thomas_Kahl schrieb:Da habe ich vorhin hineingeschaut. Dort stehen die Anspruchsvoraussetzungen drin, wie ich sie oben geschildert habe. Von einer Querprüfung hinsichtlich anderer Förderungen steht nichts drin. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das auch so gewollt ist.
Gehen wir davon aus, daß darüber niemand im Ministerium nachgedacht hat.
@petermäurer schrieb:
@Thomas_Kahl schrieb:Da habe ich vorhin hineingeschaut. Dort stehen die Anspruchsvoraussetzungen drin, wie ich sie oben geschildert habe. Von einer Querprüfung hinsichtlich anderer Förderungen steht nichts drin. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das auch so gewollt ist.
Gehen wir davon aus, daß darüber niemand im Ministerium nachgedacht hat.
Na sicher wird das so sein. Aber diese Leute dort werden dafür bezahlt, an soetwas zu denken. Ich nicht. Also unterstelle ich Vorsatz und nicht Dummheit. 😁
@Thomas_Kahl schrieb:
@petermäurer schrieb:
@Thomas_Kahl schrieb:Da habe ich vorhin hineingeschaut. Dort stehen die Anspruchsvoraussetzungen drin, wie ich sie oben geschildert habe. Von einer Querprüfung hinsichtlich anderer Förderungen steht nichts drin. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das auch so gewollt ist.
Gehen wir davon aus, daß darüber niemand im Ministerium nachgedacht hat.
Na sicher wird das so sein. Aber diese Leute dort werden dafür bezahlt, an soetwas zu denken. Ich nicht. Also unterstelle ich Vorsatz und nicht Dummheit. 😁
Diese Leute werden dafür bezahlt, das zu tun, was der Minister durchsetzen will. Natürlich ist das Vorsatz! Aber jetzt wird es politisch, sorry.
@bodensee schrieb:Hab die FAQ gerade nicht auswendig auf dem Schirm, da kann vlt. @Uwe_Lutz weiterhelfen, der ist da fitter als ich. Ist aber meine ich aus den FAQ herauszulesen.
Ich sehe das wie @Thomas_Kahl , eine Prüfung gibt es nur bei mehreren Beschäftigungen, alles andere ist nicht Sache des Arbeitgebers. Und der Bezug von ALG I ist keine Beschäftigung.