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EPP und Arbeitslosengeld I

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letzte Antwort am 20.09.2022 09:10:23 von Uwe_Lutz
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nurich
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Guten Morgen,

 

zum 01.09. wurde ein Minijobber eingestellt. Er erhält auch noch Arbeitslosengeld I und hat über diesen Bezug die 100€ Energiezuschuss bekommen. 

 

Bekommt er die Energiepreispauschale trotzdem in voller Höhe. Unser erster Ansatz war ja, da er im Juli Anspruch auf die 100€ über die Agentur hatte und jetzt am 01.09. eine Beschäftigung aufgenommen hat. Leider haben wir über diesen Fall speziell nichts gefunden.

 

Vielen Dank

 

VG

Thomas_Kahl
Meister
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Guten Morgen, was sagt den den Arbeitsagentur?

 

Meine Meinung: Wenn der  Arbeitnehmer die geforderten Voraussetzungen erfüllt (erstes Dienstverhältnis, Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland), hat er Anspruch. Alles darüber hinausgehende, geht mE zu weit und kann gar nicht wirklich von uns abgeprüft werden.

MfG
T.Kahl
bodensee
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Immer wieder : 

 

Ist er am 1.9. beschäftigt ? - Ja 

 

erhält er Entgelt ? - Ja

 

Liegt die Bestätigung des Minijobers vor, das es sich um den Hauptarbeitgeber handelt ? - steht nichts dazu im Sachverhalt ? Ja => EPP , Nein => keine EPP

 

Gibt der AG monatlich Lstanmeldungen ab ?  Ja ? 

 

Dann ist die Rechsfolge zwingend EPP Ja und zwar völlig unabhängig davon ob er vom Jobcenter einen Energiezuschuss erhalten hat. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
nurich
Einsteiger
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er hat uns bestätigt, dass der Mandant einziger Arbeitgeber ist. Er bekommt halt zusätzlich noch ALG I. Wir haben bisher auch alles so gelesen, dass er es bekommt, aber nichts schriftlich gefunden. Weder in der FAQ's oder auf einer anderen Seite. Der Mandant möchte es aber schriftlich. Wenn es das nicht gibt, schicken wir ihm die FAQ's. Für ihn ist es eh ein durchlaufender Posten.

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bodensee
Experte
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Hab die FAQ gerade nicht auswendig auf dem Schirm, da kann vlt. @Uwe_Lutz weiterhelfen, der ist da fitter als ich.  Ist aber meine ich aus den FAQ  herauszulesen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Thomas_Kahl
Meister
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Da habe ich vorhin hineingeschaut. Dort stehen die Anspruchsvoraussetzungen drin, wie ich sie oben geschildert habe. Von einer Querprüfung hinsichtlich anderer Förderungen steht nichts drin. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das auch so gewollt ist.

MfG
T.Kahl
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petermäurer
Fortgeschrittener
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@Thomas_Kahl  schrieb:

Da habe ich vorhin hineingeschaut. Dort stehen die Anspruchsvoraussetzungen drin, wie ich sie oben geschildert habe. Von einer Querprüfung hinsichtlich anderer Förderungen steht nichts drin. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das auch so gewollt ist.


Gehen wir davon aus, daß darüber niemand im Ministerium nachgedacht hat.

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
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Thomas_Kahl
Meister
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@petermäurer  schrieb:

@Thomas_Kahl  schrieb:

Da habe ich vorhin hineingeschaut. Dort stehen die Anspruchsvoraussetzungen drin, wie ich sie oben geschildert habe. Von einer Querprüfung hinsichtlich anderer Förderungen steht nichts drin. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das auch so gewollt ist.


Gehen wir davon aus, daß darüber niemand im Ministerium nachgedacht hat.


Na sicher wird das so sein. Aber diese Leute dort werden dafür bezahlt, an soetwas zu denken. Ich nicht. Also unterstelle ich Vorsatz und nicht Dummheit. 😁

MfG
T.Kahl
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petermäurer
Fortgeschrittener
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@Thomas_Kahl  schrieb:

@petermäurer  schrieb:

@Thomas_Kahl  schrieb:

Da habe ich vorhin hineingeschaut. Dort stehen die Anspruchsvoraussetzungen drin, wie ich sie oben geschildert habe. Von einer Querprüfung hinsichtlich anderer Förderungen steht nichts drin. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das auch so gewollt ist.


Gehen wir davon aus, daß darüber niemand im Ministerium nachgedacht hat.


Na sicher wird das so sein. Aber diese Leute dort werden dafür bezahlt, an soetwas zu denken. Ich nicht. Also unterstelle ich Vorsatz und nicht Dummheit. 😁


Diese Leute werden dafür bezahlt, das zu tun, was der Minister durchsetzen will. Natürlich ist das Vorsatz! Aber jetzt wird es politisch, sorry.

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@bodensee  schrieb:

Hab die FAQ gerade nicht auswendig auf dem Schirm, da kann vlt. @Uwe_Lutz weiterhelfen, der ist da fitter als ich.  Ist aber meine ich aus den FAQ  herauszulesen. 


Ich sehe das wie @Thomas_Kahl , eine Prüfung gibt es nur bei mehreren Beschäftigungen, alles andere ist nicht Sache des Arbeitgebers. Und der Bezug von ALG I ist keine Beschäftigung.

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letzte Antwort am 20.09.2022 09:10:23 von Uwe_Lutz
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