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EPP/Schüler

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letzte Antwort am 27.09.2022 10:49:19 von Lila_Lohn
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Silja
Beginner
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Hallo,

 

haben Schüler die eine Minijob auf 450,00€ haben, auch Anspruch auf die 300,00€ Energiepauschale?

 

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 6
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WEnn die Voraussetzungen vorliegen : 

 

AG das Lohnsteuersignal sitzt 

 

AN beschäftigt in 2022 

 

=> Berechtigt, ist aber auch schon an andere Stelle hier in der Community beantwortet worden. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
tbehrens
Fachmann
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Alle Minijobber, die entweder auf Steuerkarte oder schriftlich das Erste Dienstverhältnis bestätigen, haben Anspruch auf die 300 €, unabhängig, ob Schüler, Student, Rentner etc.

 

Solange der AG dies zahlen muss (LSt monatlich oder vierteljährlich) oder freiwillig (bei jährlich) diese zahlt.

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bodensee
Allwissender
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Auch hier hatte @Uwe_Lutz schon geantwortet, die AN die auf Lohnsteuerkarte arbeiten müssen keine Bescheinigung ausfüllen, da sich hier der Anspruch aufgrund Elstam ergibt. 

 

Nur die pauschalversteuerten Minijobber müssen die Bestätigung ausfüllen, 

 

ich denke klassich Rentner mit Minijob, Schüler/Studenten mit Minijob pauschaliert, wobei hier der Regel Werkstudentenprivilieg und damit Lohnsteuerklasse und damit keine Bescheinigung vorliegen dürfte. 

 

Aber wie immer Tausend und ein Fall mehr . 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
anitas
Einsteiger
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Hallo, und wie ist es, wenn die Minijobber von uns jetzt die 300 € EP bekommt, und ab Oktober wieder zu Studium zurückkeht. Wird da auch die 200 € bekommen?! Oder muss sie dann ablehnen, weil ja von Arbeitgeber die 300 € erhalten hat?

Oder kann die Student, wer Minijob macht 2mal die EP erhalten?

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Lila_Lohn
Aufsteiger
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So, wie es im Beschluss steht, verstehe ich es so, dass Studierende beides bekommen können. Da ist nichts erwähnt von "zu vermeidenden Doppelzahlungen", wie bei der EPP für die Rentner.

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letzte Antwort am 27.09.2022 10:49:19 von Lila_Lohn
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