abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

EPP Auszahlung Oktober, Austritt 30.09.

10
letzte Antwort am 27.10.2022 12:03:11 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
stbneumann
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 11
730 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

 

ich habe einen Mandanten, der quartalsweise Lohnsteuer-Anmeldungen abgibt und daher die EPP im Oktober auszahlt. 

Sein AN war bis zum 30.09.22 beschäftigt und ist anspruchsberechtigt. Lodas erstellt für Oktober keine Abrechnung für ihn, in welcher die Auszahlung der EPP erfolgt.

 

Gibt es eine Möglichkeit das zu berücksichtigen oder muss für September eine Wiederabrechnung komplett mit Auszahlungsmonat September machen?

 

Vielen Dank vorab!

 

VG

Alina

Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 11
681 Mal angesehen

Ich hänge mich mal ran, habe das gleiche Problem.

 

 

0 Kudos
stbneumann
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 11
670 Mal angesehen

Ich habe jetzt einfach eine Wiederabrechnung komplett gemacht und dort den Auszahlungsmonat berücksichtigt.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 11
611 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wenn ein anspruchsberechtigter Arbeitnehmer bereits vor Auszahlung der EPP austritt, wird diese in der Regel über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt. In dem Fall wäre die Lohnsteuer-Anmeldung zu korrigieren. 

 

Der Sachverhalt ist auch im Dokument  1025240 - Energiepreispauschale: Lohnsteuer-Anmeldung beschrieben. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Felix_Stieber
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 11
514 Mal angesehen

Hallo Frau Müller,

 

das ist meines Erachtens so nicht ganz korrekt. Sofern der ausgeschiedene Arbeitnehmer zum 01.09.2022 beim betreffenden Arbeitgeber angestellt war kann die Energiepreispauschale meines Erachtens vom Arbeitgeber ausgezahlt werden, auch wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits ausgeschieden ist.

 

Diese Meinung vertritt auch HAUFE:

 

Energiepreispauschale / 3 Auszahlung durch den Arbeitgeber | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

 

Wir haben bei einem Mandanten aktuell einen Arbeitnehmer, welcher zum 30.09.2022 ausgeschieden ist. Die Auszahlung der Energiepreispauschale würde der Mandant für diesen Mitarbeiter gerne über eine Nachberechnung für den September vornehmen. Gibt es hier seitens der DATEV einen Vorschlag wie die Auszahlung in Lodas zu erfassen ist (manuell eine Lohnart anlegen, wenn ja welche schlägt DATEV vor...)?

 

Grüße

Felix Stieber

0 Kudos
Felix_Stieber
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 11
483 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

auch in den FAQ des Bundesfinanzministeriums findet sich ein Hinweis darauf, dass die EPP vom Arbeitgeber auszuzahlen IST, wenn am 01.09.2022 ein aktives Dienstverhältnis mit Lohnsteuerklasse I bis V bestand.

 

 

Felix_Stieber_0-1666861029890.png

 

Wir haben jetzt mal testweise eine Lohnart 798 "Energiepreispauschale" angelegt und die Lohnart exakt so eingerichtet wie die eigentlich für die Energiepreispauschale gedachte Lohnart 799.

 

Über diese Lohnart ist es möglich eine Nachberechnung für den betreffenden Arbeitnehmer auf den Monat des Ausscheidens zu erstellen (bei uns September 2022). Auch kann die Lohnart im Monat des Ausscheidens verwendet werden, sofern dieser bisher noch nicht abgerechnet ist. Mit dieser Lösung ist es bei Bedarf möglich für ausgeschiedene Arbeitnehmer die Energiepreispauschale auszuzahlen. Die Lohnsteueranmeldung müsste in diesem Fall nicht korrigiert werden.

 

@Monique_Müller: halten Sie diese Lösung für gangbar? 

 

Grüße

Felix Stieber

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 7 von 11
476 Mal angesehen

@Felix_Stieber  schrieb:

 

 

halten Sie diese Lösung für gangbar? 

 

 


Ich bin zwar nicht Frau Müller...

 

Auf diesem Wege wird zwar die Abrechnung richtig erstellt, Sie dürften aber dadurch nicht erreichen, dass das "E" auf der LSt-Bescheinigung angegeben wird. Dies ist nur bei der StLA 799 der Fall.

 

 

 

Es gab hier irgendwo schon mal den Hinweis eines anderen Nutzers, mit der Oktober-Abrechnung (wenn die Auszahlung erfolgen soll) den Auszahlungsmonat rückwirkend auf 09/2022 zu ändern. Dann soll die EPP entsprechend auch an die in 09/2022 ausgeschiedenen AN ausgezahlt werden. Problem dürfte dann vermutlich sein, dass für alle AN dies im Rahmen einer Nachberechnung 09/2022 abgerechnet wird,

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 11
471 Mal angesehen

Moin Herr Stieber,

 

mit welchem Lohnprogramm arbeiten Sie? LODAS? Dort gibt es in der Tabelle wo die Zeiträume / der Austritt erfasst werden ein Feld "Einmalzahlungen nach Austritt berechnen". Wenn Sie dort ein Häkchen reinmachen, müsste es die EPP mit der Oktoberabrechnung berechnen und auszahlen. Dann können Sie sich das Gebastle sparen. Probieren Sie es mal aus, wenn das passen würde.

MfG
T.Kahl
Felix_Stieber
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 11
442 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

aaah - danke für den Hinweis.

 

Das "E" hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm.

 

Auszahlung für alle Arbeitnehmer in 09/2022 fällt beim betroffenen Mandanten aus Liquiditätsgründen aus.

 

Ich werde mich mal schnell an der Lösung von Herrn Kahl versuchen...

 

Grüße

Felix Stieber

Felix_Stieber
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 11
437 Mal angesehen

@Thomas_Kahl : danke für den Hinweis - hat funktioniert!

 

Achtung Anfängerfehler: Sofern der Arbeitnehmer bereits im September ausgeschieden ist das Häkchen im Feld "Einmalzahlungen nach Austritt berechnen" nicht im Abrechnungsmonat (bei mir Oktober 2022) machen, sondern im Austrittsmonat (bei mir September 2022).

 

@Monique_Müller : Vielleicht möchte die DATEV mal noch prüfen ob die hier dargestellte Lösung in die Dokumente im Hilfe-Center aufgenommen werden kann?

 

Grüße

Felix Stieber

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 11
417 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich schaue es mir an und melde mich nochmal. 😊

 

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
10
letzte Antwort am 27.10.2022 12:03:11 von Monique_Müller
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage