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ELStAM-Daten kommen falsch an

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letzte Antwort am 11.12.2024 16:16:19 von DanaP
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üpsi1980
Einsteiger
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Eine AN ist seit 10/23 bei uns beschäftigt. Auf dem Personalfragebogen wurde die 6 und NB angegeben. So wurde sie auch angelegt und abgerechnet.

 

In 10/24 hat sie uns mitgeteilt, dass sie seit 01/24 schon keinen 2. AG mehr hat und nun gern bitte die Steuerklasse 5 hätte.

Wir haben sie zum 01.01.24 als Haupt AG beim Finanzamt angemeldet und uns wurde am 14.10. rückwirkend ab 01/24 die Klasse 5 rückgemeldet.

Am 28.10. kam über ELStAM eine neue Meldung. 01-09/24 Steuerklasse 6 ab 10/24 die 5.

 

Die AN beteuert keinen weiteren AG zu haben. Ich hab sie nochmal versucht anzumelden, da kommt nichts zurück.

Das AN-Finanzamt hat mündlich bestätigt, dass es keinen weitern AG gibt, aber schriftlich will das keinen bestätigen. 

 

Was mach ich falsch? Wo zur Hölle hab ich denn einen Denkfehler.

Hilfe!

 

 

pogo
Experte
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@üpsi1980  schrieb:

Eine AN ist seit 10/23 bei uns beschäftigt. Auf dem Personalfragebogen wurde die 6 und NB angegeben. So wurde sie auch angelegt und abgerechnet.

 

In 10/24 hat sie uns mitgeteilt, dass sie seit 01/24 schon keinen 2. AG mehr hat und nun gern bitte die Steuerklasse 5 hätte.

Wir haben sie zum 01.01.24 als Haupt AG beim Finanzamt angemeldet und uns wurde am 14.10. rückwirkend ab 01/24 die Klasse 5 rückgemeldet.

Am 28.10. kam über ELStAM eine neue Meldung. 01-09/24 Steuerklasse 6 ab 10/24 die 5.

 

Die AN beteuert keinen weiteren AG zu haben. Ich hab sie nochmal versucht anzumelden, da kommt nichts zurück.

Das AN-Finanzamt hat mündlich bestätigt, dass es keinen weitern AG gibt, aber schriftlich will das keinen bestätigen. 

 

Was mach ich falsch? Wo zur Hölle hab ich denn einen Denkfehler.

Hilfe!


Wenn es jetzt eine Anmeldung ab 10/24 gibt, kannst du davor keinen Zeitraum mehr mit Hauptarbeitgeber anmelden. Technisch nicht möglich.

 

Forder mal die Auswertung 462 für die ANin ab 1/24 temporär an, um den ganzen Meldeverlauf zu sehen.

 

Ich würde versuchen, mit dem FA zu besprechen (vllt. besser schreiben), ob du nicht trotz StKl 6 Meldung, manuell 01-09/24 mit 5 abrechnest, wenn es doch keinen anderen AG gibt und die Elstam-Meldung unsinnig ist.

Sollte ja nichts dagegen sprechen.

bodensee
Allwissender
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Das schriftliche heißt dann Anrufungsauskunft nach § 42e EStG. 

 

Wenn das vom FA bestätigt wird seit ihr auch haftungstechnisch raus. 

 

Edit: das e hatte ich vergessen. 🙈

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
ennoh
Aufsteiger
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@üpsi1980  schrieb:

In 10/24 hat sie uns mitgeteilt, dass sie seit 01/24 schon keinen 2. AG mehr hat und nun gern bitte die Steuerklasse 5 hätte.

 


Ich würde da ja eher sagen: Klassischer Fall von Pech gehabt.

 

Die Arbeitnehmerin hat euch zehn Monate zu spät mitgeteilt, daß sie keinen anderen Arbeitgeber mehr hat. Ich würde sie mal darauf hinweisen, daß sie auch eine Mitteilungspflicht hat. Es geht ja nicht nur um die Steuer, ggf. auch um Midijobanwendung und Zusammenrechnung.

 

Ich würde in dem Fall keine Rückrechnung machen. Soll sich die vergessliche Dame ihr Geld dann doch mit einer Steuererklärung vom Finanzamt zurück holen.

 

Gruß E.H.

DanaP
Einsteiger
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@üpsi1980  schrieb:

Eine AN ist seit 10/23 bei uns beschäftigt. Auf dem Personalfragebogen wurde die 6 und NB angegeben. So wurde sie auch angelegt und abgerechnet.

 

In 10/24 hat sie uns mitgeteilt, dass sie seit 01/24 schon keinen 2. AG mehr hat und nun gern bitte die Steuerklasse 5 hätte.

Wir haben sie zum 01.01.24 als Haupt AG beim Finanzamt angemeldet und uns wurde am 14.10. rückwirkend ab 01/24 die Klasse 5 rückgemeldet.

Am 28.10. kam über ELStAM eine neue Meldung. 01-09/24 Steuerklasse 6 ab 10/24 die 5.

 


Hallo ,

 

kann es sein, dass Du in den Personalstammdaten nicht rückwirkend ab Januar 2024 Hauptarbeitgeber erfasst hast, sondern erst ab Oktober 2024? Das war zumindest damals mein Fehler.

 

Im manuellen Abruf gibt man ja den Hauptarbeitgeber und das Datum ab wann der Abruf gelten soll einmal extra ein und dies übernimmt LODAS leider nicht in die Stammdaten. Daher wird dann mit der nächsten Abrechnung, da in den Stammdaten weiterhin von Januar bis September Nebenarbeitgeber steht, die Anmeldung mit Hauptarbeitgeber storniert und mit Nebenarbeitgeber angemeldet. Und ab Oktober dann wieder eine neue Anmeldung mit Hauptarbeitgeber.

 

Aber wie @pogo bereits schrieb:

Wenn es jetzt eine Anmeldung ab 10/24 gibt, kannst du davor keinen Zeitraum mehr mit Hauptarbeitgeber anmelden. Technisch nicht möglich.

 

Daher kannst Du das nun nicht mehr heilen.

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letzte Antwort am 11.12.2024 16:16:19 von DanaP
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