Hallo mit einander,
ich möchte wissen, welche Bestimmungen die ELStAM hat. Ist es "einfach" gesagt, das der AG "mich" anmelden muss und meine StID, Geburtsdatum und Beschäftigung (Haupt- oder Neben) wissen muss?
Und meine Einwilligung benötigt (wenn überhaupt not
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Hier sollten alle Ihre Fragen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit beantwortet werden: * klick mich*
Viele Grüße
Also ich entahm dem Beitrag, das meine Frage auch mit einem "Ja" beantwortet werden könnte. Richtig?
Der Abruf der ELStAM ist grundsätzlich verplichtend, dazu werden die oben genannten Angaben benötigt.
Man kann den Abruf auch sperren lassen beim Finanzamt - wirft aber doch Fragen auf.
Wenn man die Steuer-ID nicht einreicht, muss der AG einen mit StKl 6 anmelden.
Sind das dann die "Bestimmungen" zur ELStAM?
Was möchten Sie denn mit Ihrer Frage erreichen? Weil ELStAM sind grundsätzlich verpflichtend, können aber eben gesperrt werden. Was Sie mit dem Wort "Bestimmungen" erreichen möchten, weiß ich nicht
Die Regelungen zur ELStAM sind im §39e des Einkommensteuergesetztes zu finden:
In der Checkliste zur Prüfungsvorbereitung steht "Ich kenne die Bestimmungen zu ELStAM"
Daher: SteuerID, Geburtsdatum und Haupt- oder Nebentätigkeit?
Oder fehlt irgendwas? Das es verpflichtend etc. ist mir bewusst
High,
Du musst überhaupt nichts angeben, hast dann halt auch keine Arbeit,
jedenfalls keine legale😎
Gruss Mike
Das Kommentar hätte man sich auch sparen können...
Das Frage wohl auch
Diese* Frage wohl auch.
In der Checkliste zur Prüfungsvorbereitung steht "Ich kenne die Bestimmungen zu ELStAM"
Oder schreib halt am Anfang um was es geht, dann wird dir hier immer gerne geholfen.
Gruss Mike
Habe ich.. meine Frage benötige ich jetzt nicht zu wiederholen
Als Artikel kann man für Kommentar der verwenden: der Kommentar (richtig), das Kommentar (falsch).
@Baumvogel schrieb:Habe ich..
Nicht so wirklich.
Aus dem Eingangsposting würde ich rauslesen, dass Sie bei einem Arbeitgeber Ihre ID-Nr. und weitere Angaben machen sollten und den Hintergrund hierfür erfragen wollten.
Später schreiben Sie von einer Prüfungsvorbereitung.
Wenn es um eine Prüfung geht, sollten Sie entsprechende Schulungen machen oder gemacht haben. Dann sollten auch die entsprechenden Kenntnisse vorliegen oder zumindest KONKRETE Fragen gestellt werden können.
Wenn es um einen Fragebogen zur Prüfungsvorbereitung geht, in dem die bisherigen Kenntnisse zur Ermittlung des Schulungsbedarfs abgefragt werden, ist es nicht hilfreich, diese Kenntnisse über Fragen in Fachforen oberflächlich zu ergänzen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Mir ging es die ganze Zeit, um die Bestimmungen der ELStAM, ob diese "nur" meine SteuerID, Geburtsdatum und Haupt-/Nebentätigkeit erfordert.
Da ich kein Experte bin wie die meisten hier. Grundsätzlich verstehe ich das Prinzip der ELStAM.
Mir ist die Formulierung der Checkliste zur Prüfungsvorbereitung durch den Begriff "Bestimmungen" nicht verständlich bzw. verwirrend ausgedrückt.
Gruß
Wie du mir, so ich dir(?) xD
Ich werde es einfach lassen mit der Community zu interagieren. Einzige Hilfe war @lena_k und @m_brunzendorf
@Baumvogel schrieb:Mir ist die Formulierung der Checkliste zur Prüfungsvorbereitung durch den Begriff "Bestimmungen" nicht verständlich bzw. verwirrend ausgedrückt.
Finde ich nicht. Gerade im Kontext von Prüfungen bzw. Prüfungsvorbereitung sind damit i.d.R. die rechtlichen Regelungen (Gesetze, Richtlinien, Hinweise, BMF-Schreiben, Urteile, …) gemeint. Im Gegenteil finde ich es nicht verständlich, "Bestimmungen" nur auf die oberflächliche Betrachtung "welche Daten muss der AN angeben?" zu reduzieren.
Ich finde in meinen Lernunterlagen keinerlei rechtliche Angaben bezüglich der ELStAM. Daher "das Problem". Es ist jetzt eigentlich auch egal, ich werde morgen nachfragen vor Ort.
@Baumvogel schrieb:Ich finde in meinen Lernunterlagen keinerlei rechtliche Angaben bezüglich der ELStAM. Daher "das Problem".
Die rechtlichen Angaben hatte doch Herr Lutz in seinem obigen Beitrag geschrieben:
@Uwe_Lutz schrieb:Die Regelungen zur ELStAM sind im §39e des Einkommensteuergesetztes zu finden:
§ 39e EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Was sollte bitte, Ihrer Meinung nach, da noch hinzuzufügen sein? Ich finde, dass er damit Ihre rechtliche Frage komplett beantwortet hat.
Ich werde es einfach lassen mit der Community zu interagieren
Schade
Gruss Mike