Hallo,
ich habe eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld elektronisch an die Rentenversicherung übermittelt. Vorab habe ich anrechenbare Vorerkrankungszeiten bei der Krankenkasse angefragt, die auch bestätigt wurden.
Diese angefragten Vorerkrankungszeiten erscheinen zwar in der Übersicht "Rückgemeldete Vorerkrankungszeiten" werden aber nicht in der Entgeltbescheinigung unter Punkt 8 (Vorerkrankungen) aufgeführt. Die DRV besteht aber auf diese Angaben zur Berechnung von Übergangsgeld.
Kann jemand weiterhelfen, wie die Vorerkrankungen in die Entgeltbescheinigung übernommen werden?
Viele Grüße
Andrea Schultz
Bei LODAS geht das auch nicht, bekannter Programmfehler, ggf. bei LuG auch so. Lösung lt. DATEV ist SV-Meldeportal.
Hallo @all,
auch ich reihe mich hier ein als enttäuschter LODAS-Nutzer.
Und: ISCH 'ABE GAR KEIN AUTO SV-MELDEPORTAL!
Liebe DATEV: Was nun? 🤔
Verzweifelte Grüße!
Hallo,
schauen Sie mal in den Krankheitszeiten beim Übergangsgeld in die Mappe "Vorerkrankungen". Hier können Sie Vorerkrankungen auswählen.
Ich bin mir nicht sicher, ob es das alleine ist, aber Sie können es zumindest probieren.
Viele Grüße
Thomas Reich
Hallo @t_r_ ,
danke für den Hinweis. Aber das habe ich getan: LODAS akzeptiert diese MANUELLE Auswahl von zurückgemeldeten Vorerkrankungszeiten bei gesetzliche Krankenversicherten nicht:
VG
Hallo @lohnexperte
hatte im Betreff Lohn und Gehalt gesehen, daher mein Vorschlag. Hatte aber nicht gesehen, dass der Ursprungsbeitrag so alt ist, dass er die Bescheinigung sogar in dieser Zeit persönlich bei der DRV zu Fuß vorbei bringen hätte können. 😁
Hallo @t_r_ ,
ja, ich habe mich in der falschen Kathegorie eingeschlichen, weil der Sachverhalt nach meinem Verständnis identisch ist ...
Wenn ich die EEL-Meldung in Stein meißeln und per berittenem Boten an den Leistungsträger überstellen lassen dürfte, wäre ich zehnmal schneller fertig als mit diesen "unkomplizierten, dem Bürokratieabbau dienenden" elektronischen Datenübermittlungen.
Denn ersthaft: Die EEL-Meldung geht raus; und zwar ohne Vorerkrankungszeiten. Und was passiert dann? NICHTS! Die Dt.RV meldet sich nicht bei mir oder dem Versicherten und teilt mit, dass da noch Angaben fehlen und deshalb leider vorerst keine Berechnung erfolgen kann. DIE MACHEN GAR NICHTS UND LEGEN DEN FALL UNBEARBEITET ZUR SEITE! IST DOCH NICHT IHRE SCHULD; WENN DIE MELDUNG UNVOLLSTÄNDIG IST UND DER MITARBEITER DESHALB KEIN GELD HAT.
☹️
VG
Das konnte einem aber auch passieren, wenn man es auf Papier fehlerhaft abgegeben hat. Dann landete es halt auf einem entsprechenden Stapel unter dem wackelnden Schreibtischbein hinten rechts. Kommt halt auf den Sachbearbeiter an...
Ach, was wäre es doch schön, wenn dann auch alle technischen Möglichketen genutzt würden. Eine Möglichkeit wäre ja eine automatische DÜ-Abmeldung wegen fehlender Pflichtangaben.
Die Datev sollte hier natürlich auch ihre Hausaufgaben machen, Verweis auf SV-Meldeportal geht gar nicht. Hier warten Mandanten bereits längere Zeit auf die Rechnung und nichts passiert. Habe noch nicht erfahren, ob die noch in das Portal reinkommen.
Liebe Community,
wir lassen den Sachverhalt gerade in unserer Entwicklung klären. Wir melden uns wieder, sobald wir neue Informationen haben.
@t_r_ schrieb:SV-Meldeportal ... Hier warten Mandanten bereits längere Zeit auf die Rechnung und nichts passiert. Habe noch nicht erfahren, ob die noch in das Portal reinkommen.
Haben Sie hier schon mitgelesen?
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/SV-Meldeportal-ab-2025/m-p/463970
Ist alles nur halb so schlimm ... 😉
VG
Nö. @lohnexperte , danke für den Hinweis. 😀