Hallo,
eine Mitarbeiterin, die am 01.04.22 gestartet ist, ist innerhalb der ersten 4 Wochen vom 11.04.-20.04.22 krank geworden. Somit greift die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht. Bei der heutigen Probeabrechnung für 05/2022 erhalte ich folgende Meldung: "Die EEL-Meldung kann nicht erstellt werden. Der zu meldende Entgeltabrechnungszeitraum wurde nicht über DATEV abgerechnet. Bitte erstellen Sie die EEL-Meldung mit SV-net."
Die Aprilabrechnung wurde bereits am 08.04.2022 durchgeführt. Dies stimmt also nicht. Was abe ich falsch gemacht?
Für Unterstützung und Hilfe vielen Dank im Voraus!
HErz
Welchen Unterbrechungsgrund haben Sie erfasst? Sie müssen Kranken(tage)geld bei Krankheit auswählen. Zusätzlich muss der Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der letzter bezahlte Tag vor EEL ausgefüllt werden.
Hallo,
das habe ich tatsächlich auch alles gemacht. Deswegen hat das System sicherlich auch "versucht" eine EEl-Meldung zu erstellen und ist aber gescheitert - aus welchen Gründen auch immer???
Nun ich nehme folgendes an:
Die EEL Meldung müsste ja das Entgelt der letzten 3 Monate vor Eintritt des Krankheitsfalles enthalten. Diese Informationen kann Datev aber ja nicht haben, da der erste Monat April ist. Daher der Hinweis via SV Net.
Ggf hilft das manuelle Vortrag der Monate 1-3/2022, dann hätte die DAtev zumindest die Infos. Das Dokument kennen Sie ?
nein, das Dokument kenne ich tatsächlich nicht. Aber ich habe parallel dazu einen ähnlichen Fall, wobei hier der April tatsächlich noch nicht abgerechnet wurde, ich hier aber eine EEL-Meldung erhalte??????? Und auch in der Vergangenheit habe ich solch ein Problem noch nicht gehabt.......
mussten Sie da kein Entgelt Vormonate erfassen ?
Ich bin leider nicht mehr so tagesaktuell im Lohn drin, müsste das jetzt selbst austesten. Aber wenn Sie so vorgehen bzw. vorgegangen sind wie im Dokument von DAtev beschrieben sollte es eigentlich klappen.
leider nicht......
Hallo HErz,
im Normalfall bescheinigt das Programm den Zeitraum vor der Fehlzeit auf dem EEL-Antrag automatisch.
Haben Sie für die Zeit vom 01. - 10.04.2022 Entgelt abgerechnet? Und wenn ja, welche Stammlohnart wurde hierfür genutzt?
Prüfen Sie, ob die verwendete Lohnart korrekt geschlüsselt ist - beispielsweise in der Abführung der Sozialversicherung.
Nehmen Sie gerne auch über einen weiteren Servicekanal Kontakt zu uns auf, sodass wir den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen prüfen können.
Hallo Frau Mertel,
ja das Gehalt für April vom 01.04.-30.04.22 hatte ich bereits Anfang April abgerechnet. Verwendet habe ich die Stammlohnart 200. Es ist tatsächlich in letzter Zeit häufig vorgekommen, dass wir Mitarbeiter hatten, die während der ersten 4 Wochen krank wurden und somit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatten. Bis jetzt gab es nie Probleme bei der Erstellung der EEL-Meldung. Auch die Stammlohnart 200 wird in den meisten Fällen gewählt.
Herzliche Grüße
Diana Pannwitt
Ich würde in dem Fall auf die Fernwartung setzen und den Programmservice von Lodas / LuG nutzen via SK die können dann konkret sehen wo der Fehler liegt.
Meine Annahme war in der Tat nicht mehr up to date. Ab und an ändert sich nicht nur an Gesetzen etwas sondern eben auch an EDV Programmen, so dass einen dann die Erinnerung trügt. Daher sorry für meine falsche Antwort.