Hallo Liebe Gemeinde,
ich brauche mal Erfahrungswerte zum Thema Dienstfahrzeug und Überlassung Wallbox.
Eine Mitarbeiterin bekommt ein E Hybrid überlassen, normale Abrechnung 0,5% usw. Nun soll sie Privat eine Wallbox installiert bekommen eventuell. Wie sieht es hier mit den Kosten aus? Die Wallbox ist leihweise. Muss ich hier zum Thema Geldwerter Vorteil etwas beachten? Und sie soll anfänglich die Stromkosten (da noch ohne Wallbox) erstattet bekommen. Sie wird mir die KwH melden, gebe ich dann den Betrag in Euro in Lodas ein? Eine eigene Lohnart habe ich nicht gefunden. Hat jemand diesen Fall? Und wie habt ihr das gelöst. Wir haben eine zusätzliche Lademöglichkeit im Betrieb.
Danke..
Hallo,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
Rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Hallo 🙂
Haben Sie hierzu eine Lösung gefunden? Wir stehen vor demselben Problem!
Hallöchen, nein leider nicht 😞 Komm nicht weiter bisher
Hallo Anni,
vielleicht hilft Haufe https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.html (unter dem Punkt 'Ladevorrichtung für zuhause: steuerfrei oder pauschal besteuert' zu finden).
Zur Not hilft hier auch immer die Anrufungsauskunft nach 42e EStG beim Betriebsstättenfinanzamt.
Die praktische Frage, die ich mir bei leihweiser Überlassung einer Wallbox stelle: wird die wieder abgebaut, wenn die Mitarbeiterin das Fahrzeug nicht mehr nutzt/die Firma verlässt...? Falls nein, hier auch daran denken, dass für den Restwert dann wieder ein geldwerter Vorteil entsteht. Das sollte in einer Überlassungsvereinbarung sauber geklärt werden.
Wie weist die Mitarbeiterin aktuell die geladenen kWh zuhause nach? Eigentlich braucht es dafür einen gesonderten Stromzähler, den die wenigsten haben (...), daher wird zur Vereinfachung die monatlichen Pauschalen angesetzt (mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber also 15,-/Monat).
Die Erstattung des Ladestroms wird als Netto-Bezug erfasst (egal ob Pauschale oder laut Nachweis).
Liebe Grüße
Anne Koch
Vielen Dnak Frau Koch für die Mühe,
das hilft mir ein Stück weiter ja.
Demnach muss die geliehene Wallbox nicht als geldwerter Vorteil im Lohnkonto erscheinen. Geplant ist, diese wieder abzubauen ja. Aber wer weiß das die Realität bringt, daher ist dieser Hinweis Gold wert.
Auch bei dem Punkt Erstattung der Strompreise bin ich ein Stück weiter, das Problem ist tatsächlich wie sie schon geschrieben haben der gesonderte Stromzähler. Der Nachweis ohne wird also schwierig.
Ich kann mir sicher irgendeinen Nettobezug umbenennen oder?
DANKE
Die Wallbox ist also nicht in der Lage selbst Aufzeichnungen über die Ladevorgänge zu führen?
Die Wallbox eines Mandaten verschickt nach jedem Laden eine E-Mail mit der Ladeleistung.
Die Wallbox ist also nicht in der Lage selbst Aufzeichnungen über die Ladevorgänge zu führen?
Können kann das eine Wallbox - bedeutet aber auch eine pflegliche Behandlung. Will sagen: wenn da mehr als 1 Auto drangehangen wird, muss es eine APP-Steuerung geben, mit der das jeweilige Fahrzeug ausgewählt werden kann. Sonst erstattet hier der Arbeitgeber möglicherweise sonst die Kosten von Familie, Freunde & Co. mit 😄
Die Wallbox eines Mandaten verschickt nach jedem Laden eine E-Mail mit der Ladeleistung.
Wahrscheinlich ist das von Wallbox zu Wallbox unterschiedlich. Meine private Wallbox (solaredge) kann das aktuell nicht, eine monatliche Kostenübersicht kann ich über die APP aber easy erstellen.
Na das wäre ja gigantisch praktisch. Ich wusste nichtmal das es so etwas gibt...Danke. ch fürchte das kann sie nicht, aber ich hab was gelernt und werde nachfragen
Au weia ich merke gerade dass ich keine Ahnung von wallboxen habe. Danke für das Fachwissen, ich werde das so mal hinterfragen.