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Digitale Warengutscheine in der Lohnabrechnung abbilden

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letzte Antwort am 17.09.2018 07:56:15 von tspoon1234
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tspoon1234
Beginner
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Hallo Community.

Ein Mandant gewährt seinen Arbeitnehmern digitale Warengutscheine. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf € 25 pro Monat. Bis zu diesem Betrag können die Arbeitnehmer Belege sammeln und an den Anbieter dieser Lösung senden. Es ist nicht möglich, die Gutscheine zu sammeln und in einem späteren Monat für etwas Größeres zu verwenden. Der Anbieter meldet im Folgemonat die Höhe der tatsächlich eingereichten Belege an den Arbeitgeber.

Das führt aus steuerlicher Sicht zu folgenden Vorgängen:

  • Zunächst erhalten die Arbeitnehmer einen Anspruch in Höhe von € 25, da sie bis zu diesem Betrag Belege einreichen können. Dieser Betrag muss als Sachbezug erfasst werden
  • Tatsächlich werden aber i.d.R. weniger Belege eingereicht, so dass der Anspruch von € 25 wieder eliminiert werden muss.
  • Stattdessen kommt dann im Folgemonat der Betrag der tatsächlich eingereichten Belege zur Auszahlung.

Wir erhalten vom Anbieter eine Datei, welche wir ihn Lohn & Gehalt einspielen. Für diese drei Vorgänge bekommen wir je Arbeitnehmer drei Werte geliefert. Diese wären bei Einreichung von Belegen über € 17,95:

  1. + € 25,00
  2. ./. € 25,00
  3. + € 17,95   =   der Betrag, der in Geld beim Arbeitnehmer ankommen soll

Der Anbieter muss auskunftsgemäß zwingend drei Werte liefern. Wir sind nun auf der Suche nach den passenden Lohnarten und nach der passenden Kontierung für die Buchhaltung .

Vom Anbieter haben wir folgende Hinweise erhalten:

zu 1: Brutto-Bezug: st,/sv.-freier Sachbezug

zu 2: Netto-Abzug: st,/sv.-freier Sachbezug

zu 3: Netto-Bezug: Erstattung Digitaler Warengutschein

Bei Vorgang 1 haben wir uns für Lohnart 2480 (bzw. 2481) entschieden. Der Betrag wird in den Aufwand gebucht.

Aber was schlüsseln wir bei Vorgang 2 und 3? Die erste Überlegung, die Vorgänge auf 9005 und 9011 zu schlüsseln und beide auf ein Gehaltsverrechnungskonto buchen zu lassen, schlug in der Buchhaltung fehl, da ja immer die Abweichung zwischen den € 25 und dem tatsächlichen Zahlbetrag stehen blieb.

Hat jemand eine Idee oder ggf. sogar den gleichen Fall?

Für Anregungen bin ich dankbar!

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

leider können wir hier nicht weiterhelfen.

Hat jemand zu diesem Thema Erfahrungen gesammelt und kann unterstützen?

Viele Grüße

Sabine Hauch

Personalwirtschaft

DATEV eG

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mhaas
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Moin,

aus meiner Sicht wäre das wie folgt zu buchen:

zu 1: Brutto-Bezug: st,/sv.-freier Sachbezug -> auf das Kostenkonto

zu 2: Netto-Abzug: st,/sv.-freier Sachbezug -> gegen das Kostenkonto

zu 3: Netto-Bezug: Erstattung Digitaler Warengutschein -> auf das Kostenkonto

Begründung:

Mit der 2. Buchung wird ja nur die erste "Gutscheingewährung" storniert, da der Gutschein dann ja mit dem richtigen Betrag in Buchung 3 wieder eingebucht wird.

Lang may yer lum reek
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t_r_
Allwissender
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Hallo,

grundsätzlich handelt es sich nach Ihren Schilderungen für mich um drei Bruttolohnwerte.

Wenn ich Sie richtig verstehe, dann würden Sie im Monat September folgende Werte aus dieser Liste erhalten:

EUR 25,00 gutgeschriebener Sachbezug 09/2018

EUR ./. 25,00 wieder einbehaltener Sachbezug 08/2018

EUR 17,95 tatsächlicher Sachbezug 08/2018

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die Datev-Standard-Lohnart 2480 verwenden. Ich würde dann noch die Lohnarten 2481 und 2482 auf Basis der 2480 einrichten. Dann entsprechend aussagekräftige Namen verwenden und jeden Monat die drei Lohnarten im Lohn erfassen. Wenn im Lohn kein Ausweis der Einzelnettoeinbehalte notwendig ist, würde ich den Nettoabzug kumuliert über 9011 einbehalten. Außerdem würde ich auch die Nachberechnungen richtig ausweisen, so wie oben in der Zuordnung geschrieben.

Viele Grüße

T. Reich

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mhaas
Erfahrener
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Auf die Einzelheiten konnte ich leider nicht weiter eingehen, da ich LODAS-Anwender bin. Entsprechend habe ich andere Lohnarten.

Aber dafür seit neustem eine Lohn-Id 😉

Lang may yer lum reek
cro
Experte
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Wenn im Lohn kein Ausweis der Einzelnettoeinbehalte notwendig ist, würde ich den Nettoabzug kumuliert über 9011 einbehalten. Außerdem würde ich auch die Nachberechnungen richtig ausweisen, so wie oben in der Zuordnung geschrieben.

Hallo,

das würde ich machen. 9011 oder 90?? (alle drei Bewegungen, oder nur 17,95) im SKR03 auf 4140 buchen.

Gruß

C. Rohwäder

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t_r_
Allwissender
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Meiner Ansicht nach sind die Fibu-Konten-Zuordnungen wie folgt vorzunehmen:

Lohnart          Fibu-Konto SKR03 bzw. SKR04

2480 ff.           4140/4946 bzw. 6130/6822

9011               8614 bzw. 4949

cro
Experte
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Hallo,

danke. Die Zuwendung auf 8614 und nicht 4140.

Gruß

C. Rohwäder

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t_r_
Allwissender
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Aber dafür seit neustem eine Lohn-Id 😉


Tja, Lohn und Gehalt ist

ID-los.

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tspoon1234
Beginner
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

@gelöschter Nutzer 2: So werden wir es grundsätzlich einrichten. Nur den Einbehalt benötigen wir nicht, da die Auszahlung über die Gehaltsabrechnung erfolgen soll.

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letzte Antwort am 17.09.2018 07:56:15 von tspoon1234
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