Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein kleines Problem, wo ich alleine nicht dahinter komm, woran es liegen könnte!
Die Buchhaltung bemängelt, dass es immer wieder zu Differenzen kommt.
Wenn man bei dem Buchungsbeleg (Auswertung 80) nur z.B. die Sozialversicherungsbeiträge zusammen rechnet, kommt ein anderer Betrag raus, als auf der Auswertung 256 DÜ-Protokoll sonstige Überweisungen (Krankenkassen). Im letzten Monat Oktober war es eine Differenz von 132,63€.
Müssten diese zwei Auswertung nicht zusammen passen?
Das gleiche Problem gibt es bei der Lohnsteuer und auch bei den Gehältern.
Vielen lieben Dank und Grüße
Kristina
Hi,
grundsätzlich passen diese auch zusammen. Betrifft dies nur ein Mandat oder mehrere?
Sind die Konten alle korrekt hinterlegt im Lohn?
Gab es vielleicht Wiederabrechnungen im Lohn und in der FiBu befindet sich der 1. Buchungsbeleg noch?
Gruß
Robert Schmulz
Hallo Herr Schmulz,
Wir haben zwei Mandanten und beide sind gleich angelegt und bei dem anderen Mandanten passt es auch nicht. Habe gerade nachgeschaut.
Nein, eine Wiederabrechnung gab es nicht.
Grüße
Kristina
Hallo Kristina,
nutzen Sie bei dem Mandaten das Schätzverfahren? Dann stimmen die Zahlen auch nicht überein, da dann ein Teil der Beträge ja erst im Folgemonat gemeldet wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
laut den Mandanteneinstellungen nehmen wir nicht am Schätzverfahren teil.
Grüße
Kristina
Hallo Community,
vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Ergänzend möchte ich noch Folgendes hinzufügen:
Bitte beachten Sie, dass auf der Auswertung 256 DÜ-Protokoll sonstige Überweisungen (Krankenkassen) nur jene Krankenkassen aufgeführt sind, für die tatsächlich ein SEPA Überweisungsträger im Programm erzeugt wurde.
Krankenkassen, die die Bezüge über einen Lastschrifteinzug selbst abbuchen, werden auf der Auswertung nicht dargestellt.
Vielleicht erklärt das die Differenz.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Das Einzige, was mir dazu einfällt, ist dass eventuell Erstattungen U1 / U2 mit über das SV-Verbindlichkeitskonto gebucht wird (und nicht über ein extra Forderungskonto bzw. Sonstigen Vermögengegenstand).
Aber das erklärt die Differenzen in Lohnsteuer und Gehalt nicht.