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Deutschlandticket Lodas

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letzte Antwort am 13.05.2026 07:51:46 von BMayer
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BMayer
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Hallo,

 

unser AG möchten einem AN das Deutschlandticket in Höhe von 63 € komplett erstatten und auch die SV + Steuer hierfür übernehmen. AN kauft das Ticket selbst und erbringt einen Nachweis.

 

Leider komme ich mit dem Dokument 1002688 nicht weiter. Dort steht drin, dass das Deutschlandticket als Jobticket angelegt werden kann. Daher habe ich die Stammlohnart 866 angelegt und wollte jetzt beim AN unter Entlohnung, Fahrtkostenzuschuss das Jobticket erfassen. Funktioniert aber nicht. Er meckert, die Lohnart wäre nicht im Bearbeitungsmonat angelegt, was nicht stimmt.

 

Was mache ich falsch bzw. wo muss ich die 63 € eingeben? Oder muss ich die Lohnart 867 anlegen? Ich bin echt  gerade überfordert.

 

LG Bianca

 

BMayer_1-1778152232779.png

 

BMayer_2-1778152555100.png

 

 

 

hexhex
Fortgeschrittener
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Ich glaube, er hätte gern alle drei genannten Lohnarten angelegt, nicht nur die eine, die man im ersten Moment braucht.

 

Abgesehen davon, wenn der Arbeitnehmer das D-Ticket kauft und dann erstattet bekommt, ist es kein Jobticket, sondern ein Fahrtkostenzuschuss. Im Übrigen beides steuer-/sv-frei.

BMayer
Einsteiger
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Hallo Hexhex,

 

im Dokument steht, dass das Deutschlandticket als Jobticket abgerechnet werden kann. Aber es steht nicht dabei, dass es vom AG gekauft werden muss.

 

LG Bianca

BMayer_0-1778153841706.png

 

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hexhex
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Nun ja, beim Jobticket wird aber ein Netto-Abzug mit abgerechnet. Der Arbeitnehmer bekommt das Geld nicht ausgezahlt.

 

Nachtrag: In der Lohnart müsste er eigentlich auch nach einem Netto-Abzug fragen. Bei Ihnen ist laut Screenshot keiner hinterlegt 🤔

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tbehrens
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Es heißt, dass ein Jobticket abgerechnet werden kann, nicht muss.

 

Unter Personaldaten > Entlohnung > Fahrkostenzuschuss ist es gut angeben:

- Fahrtkostenzuschuss (Barlohnzuwendung) > AN ist Vertragspartner und zahlt an das Verkehrsunternehmen

- Jobticket (Sachbezug) > AG ist Vertragspartner und zahlt an das Verkehrsunternehmen

 

Geben Sie unter Fahrtkostenzuschuss die 63 € ein und setzen Sie den Haken bei "Für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln". Die SLA 854 "Fahrgeld st+sv frei" ist hier richtig.

 

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Die Fahrkarte kann sv- und steuerfrei erstattet werden.

 

Geben sie den Betrag ein und wählen sie „Erstattung öffentliche Verkehrsmittel“

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BMayer
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Hexhex, weil es auch ohne geht. Steht auch so im Dokument.

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BMayer
Einsteiger
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Hallo tbehrens

 

Vielen Dank. So habe ich es jetzt angelegt.

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BMayer
Einsteiger
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Muss man nicht. Kann es mit NEIN bestätigen. Steht auch so im Dokument

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8
letzte Antwort am 13.05.2026 07:51:46 von BMayer
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