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Daten per KEA nicht übertragen

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letzte Antwort am 04.09.2025 08:58:22 von Kristin_Frohmeyer
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Stephie_Lorenz
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben seit 01.07.2025 Kurzarbeit und haben letzten Freitag, am 01.08.2025 die Abrechnung des Monats Juli für alle Mitarbeiter mit Kurzarbeit durchgeführt.

 

Wir hatten zuvor in der Auswertungssteuerung die Auswertung Nr. 198 angelegt und auch alle Angaben zur Kurzarbeit in den Mandatendaten hinterlegt (Kug-Nummer, Arbeitsausfall-Nr., Gesamtzahl der Beschäftigten usw.)

 

Der Leistungsantrag kam über die Auswertungen mit, die Auswertung Nr. 198 jedoch nicht.

 

Auf Nachfrage hat mir die Arbeitsagentur auch bestätigt, dass sie über KEA keine Daten von uns erhalten haben.

 

Kann mir jemand sagen, was ich falsch gemacht habe? 😞

 

Vielen Dank vorab und sonnige Grüße aus Süddeutschland!

Hayen
Aufsteiger
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Ist in den Mandantendaten - Kurzarbeit - Kug-Nummer auch der Haken gesetzt bei "Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA". Dort muss ein Haken gesetzt werden, bei der Abrechnung wird dann nochmal gefragt (es öffnet sich ein Extrafenster), ob die Daten übertragen werden sollen, das muss dort bestätigt werden. 

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Stephie_Lorenz
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Der Haken ist tatsächlich nicht gesetzt, aber irgendwie krieg ich es auch nicht gebacken.

 

Ich stehe jetzt im Bearbeitungsmonat 8/2025 und wenn ich das Häkchen setze, geht ein neues Fenster mit dieser Meldung auf:

Stephie_Lorenz_0-1754390766933.png

 

Das Häkchen bei "Angaben für das DÜ-Verfahren KEA berücksichtigen und prüfen" ist im Monat 8/2025 auch gesetzt, aber wenn ich auf "Bearbeiten" klicke, schließt sich das Fenster einfach wieder und es ist nichts passiert...?

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rschoepe
Experte
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Du musst bei der Kug-Nummer noch die Art des Kug angeben und die Arbeitsausfallnummer (AA-…), wenn du sie schon hast.

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Stephie_Lorenz
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Das hab ich alles schon eingegeben. So wie ich das da rauslese aus der Meldung, will er auch den 1. Kug-Zeitraum den wir hatten (2020) nochmal prüfen, was ich aber total seltsam finde - das ist ja alles schon rum ums Eck.

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rschoepe
Experte
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Ah, ok. Ist da eventuell einer der beiden Haken gesetzt?

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Stephie_Lorenz
Einsteiger
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Ja, ich habe jetzt auch im alten Kug-Zeitraum die Daten ergänzt die gefehlt haben (Ausfall-Nr., Bewilligungszeitraum usw.) Mir ist zwar nicht ganz wohl dabei, aber es wäre sonst nicht gegangen.

 

Und jetzt kann ich auch beim aktuellen Ausfall beide Häkchen setzen (also Teilnahme am Verfahren und Angaben für das DÜ-Verfahren KEA berücksichtigen und prüfen).

 

Ob es klappt, sehe ich dann wohl erst mit der Abrechnung August fürchte ich.

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DATEV-Mitarbeiter
Anna_Sonnenberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Lorenz,

 

das KEA-Verfahren kann nur mit einer Erstabrechnung aktiviert werden. Die nachträgliche Aktivierung greift erst ab dem Folgemonat.

Für Juli können Sie das Antragsformular (Auswertung 100) nur in Papierform an die Arbeitsagentur übermitteln.

Informationen zur KEA finden Sie hier: https://help-center.apps.datev.de/documents/1028049

Beste Grüße Anna Sonnenberg
Personalwirtschaft I DATEV eG
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Stephie_Lorenz
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Hallo Frau Sonnenberg,

 

ich muss jetzt leider im August wieder manuell einreichen, da das mit KEA erneut nicht funktioniert 😞

 

Wir haben aktuell den 2. Kug-Zeitraum laufen, wir hatten bereits schon mal Kug bewilligt bekommen von 06/2020 bis 08/2020.

 

Das Häkchen "Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA" wird ja immer automatisch für alle Kug-Nummern gesetzt, also hier auch für die alte.

 

Nun kam mir beim abrechnen der Fehler, das der abgerechnete Zeiraum (08/2025) nicht mit dem Gewährungszeitraum zusammenpasst. Aber diesen 1. Kug-Zeitraum will ich ja auch gar nicht mehr abrechnen, nur den neuen. DATEV hat mich ja aber genötigt, die ganzen Angaben auch für den 1. Zeitraum zu erfassen (z. B. die Arbeitsausfallnummer, die es damals noch gar nicht gab).

 

Was machen wir denn falsch?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Stephie_Lorenz,


vermutlich ist unter Mandantendaten | Kurzarbeit | Angaben zu Kug die alte Kug-Nummer hinterlegt.


Gern sehen wir uns den Sachverhalt und Ihre Stammdaten genauer an. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.09.2025 08:58:22 von Kristin_Frohmeyer
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